Das ärgert beim Einkauf:

ültje Ofengebackene Erdnüsse, gesalzen

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Weitere Würzzutaten, Maltodextrin und Geliermittel nicht erwartet
getaeuscht

Die Bezeichnung von Lebensmitteln kann Erwartungen an eine bestimmte Zusammensetzung hervorrufen. Enthalten dann wie hier die „gesalzenen Erdnüsse“ nicht wie sonst üblich nur Salz und Fett sondern vier weitere Zutaten, können Verbraucher diese Bezeichnung als täuschend oder irreführend wahrnehmen. Der Anbieter sollte die tatsächlichen Produkteigenschaften daher klarer auf der beim Einkauf wahrgenommenen Schauseite beschreiben.

Die Erdnüsse tragen den Namen "Ofen gebackene Erdnüsse gesalzen". Ich ging davon aus, das sie nur gesalzen sind, da Erdnüsse mit Hefeextraktzusatz normalerweise als "pikant gewürzt" im Handel sind. Der Blick auf die Zutatenliste verrät mir dann jedoch, dass auch diese als "gesalzen" verkauften Erdnüsse folgende Zutaten enthalten: Erdnüsse, Salz, Geliermittel, Maltodextrin, Zucker, HEFEEXTRAKT.
Nach meiner Meinung müssten diese Erdnüsse " pikant gewürzt" heißen. Ich hatte mich auf die Angabe "gesalzen" verlassen und hätte Sie nicht gekauft, wenn sie den Namen "pikant gewürzt" getragen hätten. Ich fühle mich deshalb von ültje getäuscht.
Frau A. aus Gera vom 10.10.2014

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Die Art der Erdnüsse ist auf der Schauseite mit den Hinweisen „ofengebacken“ und „gesalzen“ näher beschrieben. Tatsächlich sind die Nüsse nicht nur mit Salz sondern mit Hefeextrakt und Zucker gewürzt sowie mit Maltodextrin und Gummi arabicum versetzt.

Das ist geregelt:

Gemäß der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) und nach dem 13.12.2014 der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) soll die Verkehrsbezeichnung eines Lebensmittels es dem Verbraucher ermöglichen, die Art des Lebensmittels zu erkennen und es von verwechselbaren Erzeugnissen zu unterscheiden.
Nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ist es verboten ist, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben.

So sieht es die Verbraucherzentrale:

Seit Jahrzehnten sind gesalzene Erdnüsse in Deutschland ein bekannter Snack. Unabhängig vom Anbieter sind sie üblicherweise in Fett geröstet und mit Salz gewürzt. In den letzten Jahren kamen zwar weitere Geschmacksrichtungen mit verschiedenen Gewürzen und gesüßte Varianten hinzu. Bei als „gesalzen“ gekennzeichneten Erdnüssen ist es unserer Ansicht nach jedoch verständlich, dass Verbraucher keine weiteren Zusätze außer Salz und Fett erwarten, unabhängig davon, ob die Erdnüsse nun geröstet oder im Ofen gebacken wurden.

Fazit:

Fügt der Anbieter wie hier nach eigenen Angaben aus technologischen Gründen und zur „Geschmacksabrundung“ den Erdnüssen weitere Zutaten außer Salz hinzu, sollte er dies bereits auf der Schauseite deutlich darstellen.

Stellungnahme der ültje GmbH, Schwerte

Kurzfassung:

Ültje Ofengebackene Erdnüsse gesalzen beeinhalten neben Erdnüssen und Salz weitere Zutaten zur Erzielung der seitens der Verbraucher gewünschten Produkteigenschaften und zur Abrundung des Geschmacks. Alle Zutaten sind korrekt deklariert. Die Produktbezeichnung beinhaltet Angaben zur Herstellung und geschmacklichen Ausprägung. Eine Täuschung der Verbraucher liegt aus unserer Sicht nicht vor.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de