Das ärgert beim Einkauf:

Vegeta Würzmischung mit Gemüse natural

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Werbung verspricht „ohne Zusatz von Geschmacksverstärkern“, laut Zutatenliste aber mit geschmacksverstärkendem Hefeextrakt
getaeuscht

Die gezielte Werbung „ohne Geschmacksverstärker“ in Verbindung mit dem Begriff „natural“, welcher eine besondere Naturbelassenheit des Produktes suggeriert, sollte unterbleiben, wenn Gemüsebrühe mit Hefeextrakt eine geschmacksverstärkende Zutat enthält.

Es wird mit natürlichen Zutaten geworben und dem Zusatz "Ohne Zusatz von Geschmacksverstärkern". Gleichzeitig ist aber "Hefeextrakt" enthalten.
Herr Z. aus Bremen vom 04.03.2014

Darum geht’s:
Auf der Packungsvorderseite gibt der Anbieter verschiedene Hinweise zum Produkt, unter anderem „ohne Zusatz von Geschmacksverstärkern“.
Geschmacksverstärkende Zusatzstoffe wie Glutaminsäure, Glutamat oder Inosinat stehen daher nicht in der Zutatenliste. Trotzdem enthält das Produkt über die Zutat Hefeextrakt geschmacksverstärkendes Glutamat/Glutaminsäure. Glutaminsäure ist ein natürlicher Bestandteil von Hefe, die in konzentrierter Form als Hefeextrakt vielen Lebensmitteln zugesetzt wird und eine geschmacksverstärkende Wirkung entfaltet.

Das ist geregelt:
Im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ist im §11 aufgeführt, dass es verboten ist, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben. Eine Irreführung liegt danach insbesondere dann vor, wenn zur Täuschung geeignete Aussagen über die Art, Beschaffenheit oder die Zutaten verwendet werden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Der Verbraucher erwartet unseres Erachtens aufgrund der Auslobung ein Lebensmittel, das weder über Zusatzstoffe noch über Zutaten Glutamat enthält.

Fazit:
Unserer Meinung nach sollte daher die gezielte Auslobung „ohne Zusatz von Geschmacksverstärkern“ und „natural“ unterbleiben, wenn Hefeextrakt oder andere geschmacksverstärkende Zutaten enthalten sind.

Stellungnahme der Podravka International Deutschland – "KONAR" GmbH, München

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 01.04.2014 liegt bisher keine Antwort vor.

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