So haben Hersteller reagiert:

Vitasia Wasabi-Paste

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Wasabipaste nennt nun den Wasabigehalt von 3,5 Prozent Wasabi auf der Schauseite
Geändert

Ein Produkt mit Namen Wasabi-Paste und dem Hinweis auf Japan lässt Wasabi als wesentliche Zutat erwarten. Doch laut Zutatenliste stecken vor allem weißer Meerrettich und grüne Farbstoffe im Produkt. Verbraucher können sich durch diese Aufmachung zu Recht getäuscht sehen. Die Bezeichnung „Meerrettich-Paste mit 3,5 % Wasabi“ wäre ehrlicher und würde Verbraucher(ent)täuschungen vermeiden.

Auf der Verpackung steht Wasabipaste, wesentliche Inhaltsstoffe sind jedoch 75% Meerrettich 10% Meerrettichpulver und Senfkörner, nur 3,5% Wasabi + Farbstoffe. Das Problem wurde im August 2016 bereits gemeldet und auf Ihrer Homepage steht "geändert". Das entspricht leider nicht der Realität.

Verbraucher aus Bad Nauheim vom 04.01.2018

Die "Vitasia"-Wasabipaste enhält gemäß Inhaltsangabe 75 % Meerrettich plus 10 % Meerrettichpulver, die durch Zugabe von "Kupferkomplexen der Clorophylle und Clorophylline" grün gefärbt wurden. Der Anteil an namensgebendem Wasabi beträgt nur 3,5%. Auch geschmacklich ist diese Paste eine Meerrettichpaste. Der Produktname "Wasabipaste" suggeriert, dass Wasabi ein quantitativ überwiegender und geschmacksbestimmender Inhaltsstoff ist. Dies ist nicht korrekt.
Verbraucher aus Sande vom 04.01.2016

Es ärgert mich, dass unser Lebensmittelrecht es zulässt, eine Paste als Wasabipaste bewerben zu dürfen, bei der überwiegend grün gefärbter Meerrettich der Inhaltsstoff ist. Und selbst dieser ist als solcher nicht mal klar heraus zu schmecken und scheint durch Kartoffelstärke o.ä. übertüncht zu werden. Diese Paste schmeckt zu dem schlicht beknackt und ist mit ihren 0,99 € den Preis nicht wert! Hätte ich Meerrettich kaufen wollen, hätte ich ein gesünderes, reineres und günstigeres Lebensmittel bekommen als diese Miniplastiktube mit lediglich 43 gr. [...]
Verbraucher aus Stuttgart vom 10.01.2015

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung:

Darum geht’s:

Auf der Vorderseite der Verpackung steht in großer Schrift Wasabi-Paste. Darunter weisen ein paar japanisch anmutende Schriftzeichen, der Hinweis „Japan“, stilisiertes Bambusrohr im Hintergrund und ein Häufchen grüne Paste auf Wasabi hin. Die Zutatenliste lässt vermuten, dass nicht die enthaltenen 3,5 % Wasabi für Geschmack und Farbe sorgen, sondern in erster Linie der Farbstoff Kupferkomplexe der Chlorophylle und Chlorophylline und 85 % weißer Meerrettich, Meerrettichpulver und Meerrettichöl.

Das ist geregelt:

Laut Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über ein Lebensmittel nicht irreführen, insbesondere in Bezug auf seine Eigenschaften. Dazu zählt auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Aufgrund der Bezeichnung als „Wasabi-Paste„, dem Hinweis „Japan“ , den japanisch aussehenden Schriftzeichen und der grünen Paste können Verbraucher unseres Erachtens erwarten, dass die Paste eine wesentliche Menge an Wasabi-Meerrettich enthält.

Fazit:

Unserer Meinung nach sollte bereits auf der Frontseite der Tube deutlich werden, dass es sich hauptsächlich um weißen Meerrettich mit 3,5 % Wasabi handelt.

Stellungnahme der Weiland GmbH, Dissen a. T. W.

Kurzfassung:

Die Zusammensetzung der Wasabi-Paste ist umfänglich beschrieben. Sowohl in der Verkehrsbezeichnung als auch in der Zutatenliste wird angegeben, dass das Produkt 3,5 % Wasabi enthält. Um für den Verbraucher noch klarer zu kennzeichnen, wird für zukünftige Aktionen die Frontseite der Verpackung angepasst und hier bereits der Wasabianteil deklariert.

Ergebnis

Der Anbieter hat in 2016 angekündigt, den Wasabigehalt auf der Schauseite „mit 3,5 % Wasabi“ zu kennzeichnen.
Das unveränderte Produkt hat die Verbraucherzentrale zuletzt Anfang 2019 im Handel vorgefunden. Inzwischen ist die geänderte Version erhältlich.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de