Das ärgert beim Einkauf:

Werbung per Direktmailing und auf memoquick.de für Dr. Hittich MemoQuick® Pro

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Kein Wundermittel für unvorstellbare Gehirnleistungen und zur Heilung von Demenz und Alzheimer
getaeuscht

In der Werbung per Email und auf memoquick.de wird das Produkt MemoQuick® Pro in zahlreichen Variationen als Gedächtnis-Wunder angepriesen, mit dem Gedächtnisverluste in kürzester Zeit reversibel sein sollen. Die Werbung nutzt nach Ansicht der Verbraucherzentrale auf schamlose Weise die Angst vor altersbedingtem Gedächtnisverlust, Demenz und der Alzheimer Krankheit ebenso aus wie ein hohes Lebensalter.
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sind die in der Werbung verwendeten gesundheits- und krankheitsbezogenen Werbeaussagen unzulässig und müssen unterbleiben.

Durch diese Email bin ich neugierig geworden. Wer will nicht über eine hohe geistige Fitness verfügen? Ich hätte fast bestellt. Jedoch haben mich die Versprechungen auch skeptisch gemacht und ich habe im Internet recherchiert und bin auf Berichte gestoßen, in denen vor Dr. Hittich und seinen Methoden gewarnt wurde. Da ich über MemoQuick® Pro keine Informationen und Erfahrungsberichte finden konnte, leite ich diese Werbeanzeige und die EMail an mich an Sie weiter, da ich vermute, dass es sich auch diesmal um Scharlatanerie und Abzocke handelt.
Verbraucher aus Kiel vom 29.01.2015

 

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Per Direktmailing erhielt die Verbraucherin am 24.01.2015 umfangreiche „Informationen“ zu dem Produkt Dr. Hittich MemoQuick® Pro. In dem Text finden sich zahlreiche Aussagen, Erfahrungsberichte und Versprechen, die einen Zusammenhang zwischen der Einnahme von Memoquick und dem Schutz vor Demenz und der Alzheimer-Krankheit sowie der Therapie dieser Erkrankungen herstellen.
Im Einzelnen enthält die Werbe-Email an die Verbraucherin Behauptungen, die

  • Angst vor Demenz und der Alzheimer Krankheit schüren,
    z. B. durch  „schon 1,4 Millionen deutsche Frauen und Männer leiden an Demenz oder Alzheimer. Jedes Jahr kommen 40.000 hinzu. 100 jeden Tag!"'
     
  • gesundheitliche Vorteile bei Einnahme von MemoQuick® Pro versprechen,
    z. B.
  • „Stoppen Sie sofort weiteren Gedächtnisverlust“
  • „Befreien Sie Ihr Gehirn von "Senile-Plaque"-Ablagerungen“
  • „Räumen Sie Signalwege zwischen Ihren Gehirnzellen frei“
  • „Entgiften Sie Ihr Gehirn“
  • „Schützen Sie Ihr Gehirn vor Schwäche und Alterung“
  • „Holen Sie Erinnerungen zurück“
  • „Machen Sie Ihr Gehirn stark gegen schädliche Einflüsse wie Fett, Zucker, Stress, Sorgen und Ärger

 

  • mit Hilfe persönlicher Erfahrungsberichte für MemoQuick® Pro Pro werben, z. B.

    "Und immer öfter vergaß ich sogar, mein Auto abzusperren."
    Oberstudienrätin i.R. Helga Z. (66) in Düsseldorf hatte plötzlich Probleme mit dem Lesen und mit der Rechtschreibung: …
    Diesen Menschen, und hunderten anderen mehr konnte das neue Gesundheitsmittel MemoQuick® Pro schon helfen. Denn das Gesundheitsmittel MemoQuick® Pro brachte diesen Frauen und Männern in nur 30 bis 70 Tagen ihr gesundes, scharfes Gedächtnis zurück.“

 

  • individuelle Heilversprechen enthalten

    z. B. „Wissenschaftler haben bewiesen, dass das Gesundheitsmittel, das ich Ihnen hier zeige...Ihnen Milliarden neue, äußerst aktive, arbeitsfreudige Gehirnzellen schenkt, Ihre Gehirnfunktionen außergewöhnlich stark wieder in Schwung bringt, Ihr Gedächtnis und Ihr Erinnerungsvermögen dramatisch verbessert, …“

Unter dem in der Werbe-Email verlinkten Internetseite www.memoquick.de finden sich vergleichbare Versprechen für das Produkt wie

„Ich will mit Memoquick heute mein neues Leben starten mit bestem Gedächtnis und voller Konzentrationskraft und ohne Angst vor Gedächtnisverlust, Demenz-Risiko und Alzheimer-Gefahr. Und wieder ein superscharfes Gedächtnis wie vor 20 Jahren oder 30 Jahren“

und ebenfalls mehrere persönliche Erfahrungsberichte.

Die Zusammensetzung der ergänzenden bilanzierten Diät MemoQuick® Pro findet der User nur, wenn er am Fuß der Seite auf den sehr klein geschriebenen Unterpunkt „Gesundheits-Mittel Informationen“ klickt und in der alphabetischen Produktliste bis M scrollt. Als Wirkstoff für das Produkt ist Bacomind® ein Extrakt von Bacopa monnieri angegeben.

Das ist geregelt:

Das Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG) § 4 (2) verbietet als unlauter geschäftliche Handlungen „die geeignet sind, geistige oder körperliche Gebrechen, das Alter, die geschäftliche Unerfahrenheit, die Leichtgläubigkeit, die Angst oder die Zwangslage von Verbrauchern auszunutzen;“
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) Artikel 7 dürfen Informationen über Lebensmittel grundsätzlich nicht irreführend sein, insbesondere dürfen sie Lebensmitteln keine Wirkungen oder Eigenschaften zuschreiben, die sie nicht besitzen.
Weiterhin dürfen nach Artikel 7 – vorbehaltlich der in den Unionsvorschriften über Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind, vorgesehenen Ausnahmen – Informationen über ein Lebensmittel diesem keine Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen lassen. 
Die Diätverordnung, unter die diese ergänzende bilanzierte Diät fällt, sieht für Demenz oder die Alzheimer-Krankheit keine Ausnahme von dem Verbot von krankheitsbezogenen Aussagen vor.
Die Health Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheits- und nährwertbezogener Angaben. Danach ist eine gesundheitsbezogene Angabe „jede Angabe, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits besteht“.
Die Angaben dürfen unter anderem „nicht falsch, mehrdeutig oder irreführend sein“, „keine Zweifel über die Sicherheit und/oder die ernährungsphysiologische Eignung anderer Lebensmittel wecken und „nicht zum übermäßigen Verzehr eines Lebensmittels ermutigen oder diesen wohlwollend darstellen.
Weiterhin muss sich die gesundheitsbezogene Angabe nach Artikel 6 der HCVO auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise stützen und durch diese abgesichert sein.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Unseres Erachtens stellt die Werbung eine Aneinanderreihung wissenschaftlich nicht belegter und nicht zugelassener Werbeaussagen über die Verringerung des Risikos und die Heilung einer bestehenden Erkrankung dar.

Fazit:

Die krankheitsbezogenen sowie gesundheitsbezogenen Behauptungen über das Produkt MemoQuick® Pro und dessen „Wirkstoff“ Bacomind® müssen nach Ansicht der Verbraucherzentrale unterbleiben.
Die Politik und der Gesetzgeber sollten die grenzübergreifende Durchsetzung und Vollstreckung der rechtlichen Regelungen in der EU erleichtern, z. B. beim Vollzug von Strafen.

Stellungnahme der GP Health Products N.V., Kerkrade NL

Kurzfassung, Werbeaussage durch die Verbraucherzentrale gestrichen:

Bei MemoQuick® Pro handelt es sich um eine ergänzende bilanzierte Diät zur Behandlung von Gedächtnis- und Konzentrationsproblemen in Folge neurodegenerativer Funktionsstörungen. Die werblichen Aussagen sind durch zahlreiche Studien belegt und beruhen zusätzlich auf Dankesschreiben und Erfahrungsberichten von Anwendern.

Verbraucherbeschwerde Downloads

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de