Das ärgert beim Einkauf:

Werbung für "Dänische Marken-Butter" im jawoll Angebotsflyer vom 19.-22.02.2017

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Als "Marken-Butter" beworbenes Streichfett enthält neben Butter auch Rapsöl
getaeuscht

Das im Angebotsprospekt als „Dänische Marken-Butter“ bezeichnete Streichfett enthält Rapsöl. Verbraucher, die zu Recht davon ausgehen, dass Butter ausschließlich aus Milchfett gewonnen wird, sehen sich getäuscht. Der Händler sollte die Werbung unterlassen.

In der Zeitungsbeilage wird von der Firma jawoll Dänische Marken-Butter aus Butter und Rapsöl für 0,77 € angeboten! Ich fühle mich getäuscht und glaube, dass das Irreführung ist. Siehe Abbildung!
Verbraucher aus Nienburg vom 23.02.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Die J.A.Woll Handels GmbH bietet in dem Angebotsflyer „Dänische Marken-Butter“ an. Darunter steht in sehr viele kleiner Schrift „Mit Butter und Rapsöl“. Der Begriff „Butter“ darf jedoch nur für Fette mit ausschließlich Milchfett als Fettkomponente verwendet werden. Auf der abgebildeten Verpackung selbst wird das Produkt als „Maelkebotte“ bezeichnet. Ob es sich rechtlich um eine Margarine, ein Misch- oder ein Streichfett handelt, ist aus dem Prospekt nicht zu entnehmen. Laut Auskunft des Herstellers handelt es sich um ein Mischstreichfett. Der Verbraucher sieht sich durch die Werbung im Prospekt über die Zusammensetzung des Fettes getäuscht.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, wie die Zusammensetzung. Dieser Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.

In der Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse sind Streichfette wie Butter, Margarine und Mischfette definiert. Butter ist definiert als Erzeugnis mit einem Mindestgehalt von 80 % und weniger als 90 %Milchfett, maximal 16 % Wasser sowie maximal 2 % fettfreier Milchtrockenmasse. Es dürfen auch andere zu ihrer Herstellung notwendige Stoffe zugesetzt werden, sofern diese Stoffe nicht dazu bestimmt sind, einen Milchbestandteil ganz oder teilweise zu ersetzen. Demgegenüber definiert die Verordnung ein Gemisch aus pflanzlichen und/oder tierischen Fetten als Mischfett. Der Anteil an Milchfett beträgt bei Mischfetten 10 bis 80 %.

Nach der Butterverordnung ist der Begriff „Deutsche Markenbutter“ eine Handelsklassenbezeichnung. Hier gelten besondere Anforderungen an die Herstellung und die sensorische Qualität wie Geschmack und Aussehen. Auch eine als „Dänische Markenbutter“ bezeichnete Butter muss diese höheren Anforderungen erfüllen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Begriffe Butter, Markenbutter und Mischfett sind rechtlich klar geregelt. So muss „Butter“ ausschließlich aus Milchfett erzeugt werden. Enthält das Fett neben Milchfetten auch Pflanzenöle, darf das Fett nicht die Bezeichnung „Butter“ tragen.

Fazit:

Im Angebotsprospekt sollte der Anbieter das Fett nicht als „Dänische Markenbutter“ beschreiben, sondern stattdessen die korrekte rechtliche Bezeichnung verwenden.

Stellungnahme der J.A. Woll Handels GmbH, Soltau

Kurzfassung:

Für die Auslobung „Dänische Marken-Butter“ und nur klein darunter „mit Butter und Rapsöl“ möchten wir uns entschuldigen. Eine Täuschung der Kunden war ganz und gar nicht unsere Zielsetzung. Wir werden künftig gezielter darauf achten, dass wir in unseren Flugblättern den Kunden nicht unbeabsichtigt durch fehlerhafte Informationen täuschen.

Bezüglich der Beanstandung des Namens „Maelkebotte“ hängt Ihnen anbei die Erklärung des Lieferanten an.

Ergebnis

Der Anbieter kündigt an, die Werbung künftig zu ändern.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de