So haben Hersteller reagiert:

Werbung für Lyo Expedition Barley-Lentils Risotto with Avocado Mousse auf lyofood.de

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Werbeaussage, dass Risotto „keine Gifte“ wie künstliche Zusatzstoffe, extra Zucker und Palmöl enthalte, hat der Betreiber aus dem Internet entfernt
Geändert

Wir benutzten keine Gifte in unseren Mahlzeiten: keine künstliche Zusatzstoffe, kein extra Zucker, kein Palmöl, keine Konservierungsstoffe! Dass Lebensmittel keine zugesetzten Gifte enthalten, ist selbstredend und bedarf nicht einer besonderen Kennzeichnung. Durch diese "Werbeaussage" wird der Eindruck erweckt, dass anderen Lebensmittel Gift zugesetzt wird und lediglich die Produkte des Anbieters frei von "Gift" seien. Diese Art der Werbung finde ich als Verbraucher sehr verunsichernd und beängstigend.
Verbraucher aus Waldfischbach-Burgalben vom 21.06.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung:

Zusammenfassung:

Der Anbieter vermittelt mit der Produktbeschreibung „Wir benutzen kein Gift: keine künstliche Zusatzstoffe, kein extra Zucker, kein Palmöl, keine Konservierungsstoffe!“ den Eindruck, dass die genannten Substanzen giftig seien. Tatsächlich handelt es sich dabei aber um zugelassene Zusatzstoffe und übliche Zutaten, die Wettbewerber möglicherweise verwenden. Um Missverständnisse bei Verbrauchern und eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber anderen Anbietern zu vermeiden, sollte der Anbieter die Einstufung der genannten Zutaten als „Gift“ unterlassen.

Darum geht’s:

Auf der Internetseite www.lyofood.de bewirbt der Anbieter das Produkt mit den Worten „Wir benutzen keine Gifte in unseren Mahlzeiten: keine künstliche Zusatzstoffe, kein extra Zucker, kein Palmöl, keine Konservierungsstoffe!“. Diese Beschreibung steht prominent im zweiten Absatz der Produktbeschreibung direkt unter der Abbildung der Verpackung und noch vor der Zutatenliste und den Nährwertangaben.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Informationen werden auch die Werbeangaben für ein Lebensmittel verstanden. Zudem ist dort festgelegt, dass eine Irreführung vorliegt, indem zu verstehen gegeben wird, dass sich das Lebensmittel durch besondere Merkmale auszeichnet, obwohl alle vergleichbaren Lebensmittel dieselben Merkmale aufweisen, insbesondere durch Hervorhebung des Nicht-Vorhandenseins bestimmter Zutaten.

Nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb ist eine geschäftliche Handlung irreführend, wenn sie unwahre Angaben über die Zusammensetzung der Ware enthält wie hier, dass die genannten Substanzen Gifte seien.

Die Zusatzstoffverordnung (Zusatzstoff-VO) legt fest, dass nur Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen werden, die bei der vorgeschlagenen Dosis für die Verbraucher gesundheitlich unbedenklich sind, soweit die verfügbaren wissenschaftlichen Daten ein Urteil hierüber erlauben, und wenn sie technisch notwendig sind.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Vom Gesetzgeber werden für die Lebensmittelproduktion nur Zutaten zugelassen, die gesundheitlich unbedenklich sind. Die vorliegende Produktinformation kann aber den Eindruck erwecken, dass anderen Lebensmitteln Gifte zugesetzt werden und lediglich das beworbene Produkt giftfrei sei. Gleichzeitig bezeichnet der Anbieter dadurch pauschal künstliche Zusatzstoffe, zugesetzten Zucker, Palmöl und Konservierungsstoffe als Gifte. Hiermit verunsichert der Anbieter nicht nur die Verbraucher, sondern verzerrt auch den Wettbewerb zu anderen Konkurrenten.

Fazit:

Der Anbieter sollte den Hinweis auf Gifte unterlassen.

Stellungnahme der Lyo Food GmbH, Köln

Kurzfassung:

Wir denken, dass Konservierungs- und Zusatzstoffe für den menschlichen Körper giftig sind. Wir verzichten auf diese und legen Wert auf gesunde und nährreiche Zutaten. Eine eigene Küche, Zutaten aus dem eigenen Anbau und Labortests stellen die Qualität der Gerichte sicher. Auf dem Frontetikett ist der Eigenname zu sehen, die deutsche Bezeichnung des Gerichts befindet sich auf der Rückseite.
Um jedoch jeglichen Missverständnissen vorzubeugen, haben wir den Text auf unserer Internetseite angepasst.

Ergebnis

Die Betreiber des Internetangebotes haben die kritisierte Werbeaussage entfernt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de