Das ärgert beim Einkauf:

Werbung für Teeangebote auf kissatea.com

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Tees sind keine Wundermittel für die Schönheit und beflügeln nicht den Geist
getaeuscht

Der Konsum der Tees, insbesondere bei den üblichen und empfehlenswerten Trinkmengen, kann unserer Überzeugung nach weder einen Effekt auf das individuelle Aussehen und das Körpergewicht haben noch einen Beitrag zur Energieversorgung leisten oder die geistige Leistungsfähigkeit beeinflussen. Allenfalls hat das das in Matcha-Tee enthaltene Koffein eine anregende Wirkung, die jedoch immer individuell unterschiedlich und mengenabhängig ist. Der Bezug zu Schönheit sowie körperlicher und geistiger Leistungsfähigkeit durch den Konsum der Tees sollte unterbleiben.

Auf der Internetseite der Firma kissatea.com finden sich kritische Formulierungen, die gesundheitsbezogene Aussagen betreffen, z.B.

  • "Supermodel’s Secret ist das Geheimnis der Laufstegschönheiten und aller, die es werden wollen. Hilft dabei, sich schön zu halten."
  • "Skinny Matcha ist die Portion extra Power auf dem Weg zur Traumfigur. Raus aus der Komfortzone, rein in ein völlig neues Körpergefühl. Ideal für Workout, Diäten, Wettkampf."
  • "Focus Matcha sorgt für einen sanften Energieschub und hebt den Geist auf ein neues, unglaubliches Niveau. Wacher als wach."

Verbraucherin aus Rheinbach vom 21.04.2015

Darum geht’s:
Auf den Internetseiten kissatea.com werden verschiedene Tees unter anderem die Sorten „Supermodel’s Secret“, "Skinny Matcha" und "Focus Matcha zum Kauf angeboten. In den Beschreibungen der Teesorten werden sie mit folgenden Aussagen beworben:

  • „Supermodel’s Secret ist das Geheimnis der Laufstegschönheiten und aller, die es werden wollen. Hilft dabei, sich schön zu halten."
  • "Skinny Matcha ist die Portion extra Power auf dem Weg zur Traumfigur. Raus aus der Komfortzone, rein in ein völlig neues Körpergefühl. Ideal für Workout, Diäten, Wettkampf."
  • "Focus Matcha sorgt für einen sanften Energieschub und hebt den Geist auf ein neues, unglaubliches Niveau. Wacher als wach."

 

Nach Ansicht des Verbrauchers sind die Versprechen gesundheitsbezogen und nicht zutreffend.
Darüber hinaus sind der Verbraucherzentrale weitere Punkte aufgefallen: Der Tee „Supermodels’s Secret“ wird mit einem Erfahrungsbericht beworben, in dem es heißt „Man kann mühelos durch den Tag fliegen, beschwingt durch diesen leckeren Alleskönner und der Hausputz, sportliche Workouts oder eben ein anstrengender Arbeitstag sind im nu unter Dach und Fach gebracht!“.

Unter dem Unterpunkt “Matcha Tee kaufen“ stehen die Hinweise „Unser Matcha Tee ist Bio“, “Er enthält viele Antioxidantien, gibt Dir Kraft und hält Deinen Körper gesund.“


Das ist geregelt:
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) Artikel 7 dürfen Informationen über Lebensmittel grundsätzlich nicht irreführend sein, insbesondere dürfen sie Lebensmitteln keine Wirkungen oder Eigenschaften zuschreiben, die sie nicht besitzen.
Die Health Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheits- und nährwertbezogener Angaben. Danach ist eine gesundheitsbezogene Angabe „jede Angabe, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits besteht“.
Die Angaben dürfen unter anderem „nicht falsch, mehrdeutig oder irreführend sein“, „keine Zweifel über die Sicherheit und/oder die ernährungsphysiologische Eignung anderer Lebensmittel wecken und „nicht zum übermäßigen Verzehr eines Lebensmittels ermutigen oder diesen wohlwollend darstellen.
Weiterhin muss sich die gesundheitsbezogene Angabe nach Artikel 6 der HCVO auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise stützen und durch diese abgesichert sein.
Nach Artikel 10 sind „Verweise auf allgemeine, nichtspezifische Vorteile des Nährstoffs oder Lebensmittels für die Gesundheit im Allgemeinen oder das gesundheitsbezogene Wohlbefinden nur zulässig, wenn ihnen eine in einer der Listen nach Artikel 13 oder 14 enthaltene spezielle gesundheitsbezogene Angabe beigefügt ist.
Nach der EG-Öko-Verordnung ist die Verwendung der Begriffe ökologisch und biologisch sowie alle daraus abgeleiteten Bezeichnungen und Verkleinerungsformen, allein oder kombiniert, bei der Kennzeichnung von Erzeugnissen und der Werbung für sie nur erlaubt, wenn diese Erzeugnisse die mit dieser Verordnung erlassenen Vorschriften erfüllen.
Weiterhin ist für die Verwendung der Begriffe die gleichzeitige Angabe der Codenummer der Kontrollbehörde/-stelle vorgeschrieben, die für die Kontrolle des Unternehmers zuständig ist, der die letzte Erzeugungs- oder Aufbereitungshandlung vorgenommen hat.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Der Anbieter wirbt pauschal mit den beschriebenen Versprechen. Es fehlen jegliche Hinweise, welche Inhaltsstoffe der Tees die Wirkungen hervorrufen sollen
Es wird hier für den Genuss von Tee Schönheit, Schlankheit und mehr Tatkraft/Energie versprochen, was sich viele Verbraucher wünschen, das aber allein durch den Verzehr der Produkte unserer Meinung nach nicht eintreten wird.
Weder für Koffein noch für Matcha-Tee gibt es zugelassene Claims. Ohne Zweifel hat Koffein bei den meisten Menschen eine anregende Wirkung, die aber je nach aufgenommener Menge und individuellem Stoffwechsel unterschiedlich ist. Die versprochenen Eigenschaften wie Energie und „die Anhebung des Geistes auf ein unglaubliches Niveau“ lassen sich daraus nicht ableiten und führen potenzielle Käufer in die Irre.
Ebenso ist die Werbung mit  „vielen Antioxidantien“ im Zusammenhang mit gesundheitlichem Nutzen wie „Energie“, „Ausdauer“ oder „Schlankheit“  für Matcha Tee unserer Ansicht nach laut HCVO nicht erlaubt.
Lebensmittel aus ökologischer Erzeugung haben eine besondere Qualität und in der Regel einen höheren Preis als konventionelle. Daher darf muss jeglicher Bezug darauf zutreffen und kontrolliert sein. Hier bleibt die Werbung mit „Bio“ diffus und wird nicht belegt.

Fazit:
Der Anbieter sollte die Wirkversprechen für die angebotenen Tees von seinen Internetseiten entfernen und auch durch die Namen der Teesorten wie Skinny und Supermodel keinen Bezug zum Körpergewicht und dem individuellen Aussehen herstellen.
Die Hinweise auf bestimmte Nährstoffe und biologische Herkunft müssen den Verordnungen entsprechen oder sollten entfallen.

Stellungnahme der Yamato Tea GmbH, Wien/Österreich

Wir von KISSA Tea nehmen die Kritik unserer Konsumenten sehr ernst und legen größtes Augenmerk auf eine korrekte Kennzeichnung und Bewerbung unserer Produkte. Wir möchten uns deshalb ausdrücklich für die Hinweise bedanken. Wir haben umgehende Anpassungen auf unserer Webseite vorgenommen und werden auch in Zukunft umfassende Informationen zu unseren hochwertigen Tee-Produkten zur Verfügung stellen.

Ergebnis

Die Verbraucherzentrale hat die vom Anbieter angekündigten Änderungen der Angebotsbeschreibungen auf kissatea.com am 25.08.2015 geprüft. Die kritisierten Aussagen und Hinweise wurden in keiner Weise beseitigt, sondern ganz im Gegenteil erweitert.
So wird nun beispielsweise beim Matcha Focus behauptet „Sein natürliches Koffein beflügelt Dich bis zu 6 Stunden und sorgt für richtig viel Power und Konzentration“. Bei dem Matcha Tea Skinny heißt es nun „Die enthaltenen Polyphenole, insbesondere EGCG (Epigallocatechingallat) tun deinem Körper Gutes. Ebenso enthält dieser Matcha jede Menge natürliches Koffein sowie wichtige Vitamine und Mineralstoffe, die dich mit ganz viel Energie durch den Tag bringen.“
Die Internetseiten enthalten daher unserer Einschätzung nach unverändert unzulässige Aussagen, die entfernt werden sollten.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de