Das ärgert beim Einkauf:

wie damals, Beispiel Sorte Joghurt auf Erdbeeren

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Werbung „wie damals“ aber mit Verdickungsmittel, Farbstoff, Aroma & Co
getaeuscht

Der Anbieter weckt mit seinem Warenzeichen „wie damals“ die Vorstellung von  einer ursprünglichen Rezeptur und Herstellungsweise. Dies steht im Widerspruch zu den zahlreichen modernen und industriell erzeugten Zutaten in dem Joghurt. Der Joghurt sollte daher das Warenzeichen nicht tragen.

Die Aufmachung suggeriert einen Joghurt wie früher – Name "wie damals". Ich finde ich damit wird der Eindruck erweckt, dass es sich um ein ursprüngliches Lebensmittel handelt – also frei von Zusatzstoffen. In der Zutatenliste finden sich jedoch dann doch zeitgemäße Stoffe, wie sie in jedem handelsüblichen Fruchtjoghurt verwendet werden, z. B. Säureregulator Calciumcitrat, Aroma, Farbstoff. Daneben sind auch modifizierte Maisstärke und Verdickungsmittel drin. Wenn der Joghurt auf Erdbeeren wie damals ist, dann stellt sich auch die Frage, was bitte Karottenkonzentrat darin zu suchen hat.
Herr K. aus Markt Einersheim vom 30.09.2014

 

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Der Anbieter wirbt auf dem Deckel mit seinem Warenzeichen „wie damals“.
Die klein geschriebene, rund laufende Zutatenliste am Rand des Deckels nennt neben den naheliegenden Zutaten Joghurt, Zucker und Erdbeeren mehrere hoch verarbeitete Lebensmittel wie modifizierte Stärke, Aroma und verschiedene Zusatzstoffe, die der Verbraucher nicht erwartet hat.

Das ist geregelt:

Nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ist es verboten ist, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale weckt das Warenzeichen Assoziationen nach einem ursprünglichen Lebensmittel und einer Herstellungsweise wie sie traditionell  in der heimischen Küche ohne Verwendung von Zusatzstoffen üblich ist. Die leseunfreundlich platzierte Zutatenliste werden unserer Meinung die wenigsten Verbraucher beim Einkauf wahrnehmen. Es ist naheliegend, aufgrund dieser Werbung nicht mit Zusatzstoffen, Aroma oder industriell hoch verarbeiteten Lebensmitteln als Zutaten zu rechnen. Pflanzenkonzentrate zum Färben (hier Karottenkonzentrat), Farbstoffe und Säureregulatoren gab es bei der ursprünglichen Joghurterzeugung im bäuerlichen Haushalt und den ersten Molkereien ebenso wenig wie Aroma, Glucose-Fructose-Sirup und modifizierte Stärke mit ihren technologischen Eigenschaften.

Fazit:

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sollte das Produkt nicht mit „wie damals“ werben, wenn es für eine haushaltsmäßige Zubereitung unübliche Zutaten enthält.

Stellungnahme der Natuur Hoeve B.V., Benschop/Niederlande

Die Herstellungsweise orientiert sich an den 1950/60er Jahren. Damals wurde Joghurt auf eine Fruchtzubereitung aufgeschichtet, was in der durchsichtigen Verpackung erkennbar ist, und nicht mit der Fruchtzubereitung verrührt. Auch seinerzeit wurden Zusatzstoffe und Aromen verwendet. Das Produkt trägt keine „ohne“ Hinweise, die auf eine Abwesenheit von Aromen und/oder Zusatzstoffen hindeuten würden.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de