Das ärgert beim Einkauf:

Yo Fruchtsirup Himbeere

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Himbeeren in Bild und Namen hervorgehoben, aber Saftgehalt nur zur Hälfte aus Himbeeren
getaeuscht

Durch die optische Darstellung und die Sortenbezeichnung „Himbeere“ ist es nachvollziehbar, dass Verbraucher als Fruchtanteil ausschließlich Bestandteile von Himbeeren  im Sirup erwarten. In der Flasche steckt ein aromatisierter Sirup, dessen Fruchtsaftanteil nur zur Hälfte aus Himbeersaft besteht.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollte der Anbieter bereits auf der Schauseite offenlegen, dass es sich um einen aromatisierten Getränkesirup handelt und welche Fruchtarten enthalten sind.

Ich empfinde den Fruchtsirup HIMBEERE und die grafische Aufmachung der Flasche bei einem Anteil von 10 % Himbeersaftkonzentrat als irreführend. Das Produkt schmeckt eher nach Holunder oder schwarzer Johannisbeere. Für den von mir vorgesehenen Zweck war es nicht zu gebrauchen.
Fairerweise sollten auf dem Etikett auch die weiteren verwendeten Früchte dargestellt werden. Die Warendeklaration ist im Übrigen so klein gedruckt, das sie kaum lesbar ist.
Verbraucher aus Baden-Württemberg vom 07.10.2014

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Die Sirupflasche trägt auf der Frontseite ein Bild mit zahlreichen Himbeeren. Die Sorte ist als „Himbeere“ bezeichnet. Nur auf der Rückseite kann der Kunde aus der Zutatenliste entnehmen, dass die 20 % Fruchtanteil zu 10 % aus Himbeeren und der Rest aus Aroniabeeren, Holunderbeeren und Apfel stammt. Dort ist auch ersichtlich, dass neben Zuckern und Wasser auch Aroma im Getränk steckt.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), Artikel 7, dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf Art, Identität, Eigenschaften, Zusammensetzung, Menge Haltbarkeit, Ursprungsland, Herkunftsort und Methode der Herstellung oder Erzeugung. Informationen dürfen auch nicht irreführend sein, indem durch das Aussehen, die Bezeichnung oder bildliche Darstellungen das Vorhandensein einer bestimmten Zutat suggeriert wird, obwohl tatsächlich ein von Natur aus vorhandener Bestandteil oder eine normalerweise in diesem Lebensmittel verwendete Zutat durch eine anderer Zutat ersetzt wurde. Nach Artikel 7 der Verordnung müssen Informationen über Lebensmittel zutreffend, klar und für die Verbraucher leicht verständlich sein.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Anbieter sollte in der Sortenangabe alle eingesetzten Fruchtarten nennen und abbilden. Außerdem wäre, unabhängig von der Art der Aromatisierung, der gut lesbare Hinweis „aromatisiert“ oder „mit Aroma“ auf der Hauptsichtseite wünschenswert.

Stellungnahme der Eckes-Granini Austria GmbH, St. Florian/Österreich

Kurzfassung:

Mit der Zutat Himbeere nennen wir die geschmacksgebende Frucht des Sirups. Der prozentuale Anteil an Himbeersaft ist in der Zutatenliste mit 10 % klar ersichtlich deklariert. Zur Unterstützung der natürlichen Farbgebung verwenden wir hochwertigen Aronia- und Holunderbeerensaft.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de