Das ärgert beim Einkauf:

Zuckerfreier Kaugummi Power Gum Xylitol Guarana

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Beworbene Zutat Guarana ist kaum vorhanden und kann keine „Power“ bringen
getaeuscht

Die Verpackung erweckt durch ihre Aufmachung mit "Guarana" auf der Vorderseite und "powered by Guarana" auf der Seite den Eindruck, als ob die Kaugummis eine physiologisch wirksame Menge an Guarana enthielte. Tatsächlich enthält ein Kaugummi, das 1,5 g wiegt, lediglich 1 % = 0,015 g Guaranaextrakt.
- Guarana enthält im Schnitt ca. 6 % Koffein.
- 1 Kaugummi - 0,015 g Guarana enthalten, also ca. 0,9 mg Koffein, wie in 1/9 Tasse Kaffee. [Kommentar der Redaktion: Eine Tasse Kaffee mit 150 Milliliter kann je nach Stärke 50 bis 100 Milligramm Koffein enthalten.]
Wenn man annimmt, dass der Koffeingehalt des nicht spezifizierten Guaranaextrakts etwas höher liegen kann, so wird hier über die Kennzeichnung mit "Guarana" eine anregende Wirkung suggeriert, die so nicht vorhanden sein kann.
Ich bitte um Ihre Einschätzung hierzu.
Verbraucher aus Hannover vom 25.07.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Zusammenfassung:
Der Verbraucher hat aufgrund der Sortenbezeichnung und der Herausstellung der Zutat „Guarana“ eine anregende Wirkung des Kaugummis durch Koffein erwartet. Der Gehalt von Guarana ist mit einem Prozent nur minimal und eine anregende Wirkung ist aufgrund dieser Menge nicht zu erwarten. Auf die Werbung mit „Power Gum“ und „powered by Guarana“ sollte der Hersteller daher verzichten.

Darum geht’s:
Der Produktname „Power Gum“ auf der Schauseite springt durch die fette und große Schrift ins Auge. Direkt darüber stehen in kleinerer Schrift „Xylitol“ und direkt darunter „Guarana“. Zusätzlich steht auf der Packungsseite der Schriftzug „powered by Guarana“. Die Zutatenliste auf der Rückseite beziffert Guaranafruchtextrakt mit einem Prozent.
In handelsüblichem Guaranapulver und/oder Guaranaextrakt variiert der Koffeingehalt und liegt meist zwischen vier bis 20 Prozent.
Die Kaugummis mit einem Prozent Guaranaextrakt können danach bis zu 0,2 Prozent Koffein enthalten. Das entspricht 200 Milligramm Koffein pro 100 Gramm Kaugummi. Für ein Kaugummi mit 1,5 Gramm ergibt dies einen Koffeingehalt von maximal drei Milligramm.
Im Vergleich dazu hat eine Tasse Kaffee zwischen 50 bis 100 Milligramm Koffein.

Das ist geregelt:
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften wie die Zusammensetzung des Lebensmittels.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Unseres Erachtens ist es naheliegend, aufgrund des Produktnamens „Power Gum“ mit der Ergänzung „Guarana“ und dem Hinweis „powered by Guarana“ eine Menge dieser Zutat zu erwarten, die einen anregenden Effekt hat. Diese Wirkung ist bei einem Anteil von einem Prozent Guaranaextrakt – entspricht etwa drei Milligramm Koffein pro Kaugummi – jedoch nicht zu erwarten.

Fazit:
Der Anbieter sollte auf die Hervorhebung der Zutat Guarana verzichten, da diese bei dem geringen Anteil im Kaugummi einen falschen Eindruck über einen anregenden Effekt vermitteln kann.

 

Stellungnahme

Stellungnahme der Zantomed GmbH, Duisburg

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 17.08.2017 liegt bisher keine Antwort vor.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de