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Klare Tierartenkennzeichnung auf Fleischerzeugnisse gefordert

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Klare Tierartenkennzeichnung auf Fleischerzeugnisse gefordert

Ob Wildpastete, Kalbsleberwurst oder Entenleber-Paté: Auf der Vorderseite solcher Produkte ist Schweinefleisch häufig mit keiner Silbe erwähnt, obwohl es in der Zutatenliste nicht selten sogar auf Platz eins steht – und damit den größten Anteil der Zutaten stellt. Diese Art der Kennzeichnung ist immer noch gängige Praxis, obwohl laut den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse inzwischen eine klarere Kennzeichnung vorgesehen ist. Darüber ärgern sich viele Verbraucher, das zeigen Anfragen und Beschwerden auf Lebensmittelklarheit.de.

Leitsätze  sollen Klarheit bringen

Seit Dezember 2015 ist in den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse beschrieben, dass Bezeichnungen wie „Geflügelwurst“ oder „Lammsalami“ nur verwendet werden, wenn das Produkt ausschließlich aus Fleisch von Huhn und/oder Pute beziehungsweise aus Lammfleisch hergestellt wurde.

Wird hauptsächlich Schweine-oder Rindfleisch verarbeitet, so sind Bezeichnungen wie „Salami mit Lammfleisch“ oder „Fleischwurst mit 20 Prozent Geflügelfleisch“ vorgesehen.

Alle Tierarten nennen

Die neuen Leitsätze bringen mehr Klarheit für Verbraucher – wenn die Vorgaben von den Herstellern konsequent umgesetzt werden. Allerdings bieten sie aus unserer Sicht immer noch Raum für Missverständnisse. Denn weist eine Bezeichnung wie „Salami“ oder „Fleischwurst“ auf keine besondere Tierart hin, besteht das Produkt den Leitsätzen zufolge aus Rind- und/ oder Schweinefleisch. Eine besondere Tierart kann der Bezeichnung vorangestellt sein oder danach genannt werden. Nicht jedem Verbraucher ist klar, dass dies einen wesentlichen Unterschied macht: „Lammsalami“ besteht tatsächlich aus Lammfleisch, während „Salami mit Lammfleisch“ in der Regel mehr Schwein und/oder Rind als Lammfleisch enthält. Daher sollten aus unserer Sicht sämtliche Tierarten in der Bezeichnung genannt werden, sobald auf eine Tierart hingewiesen wird. Die Bezeichnung „Schweinesalami mit Lammfleisch“ stellt auf den ersten Blick klar, aus welchen Tierarten die Wurst besteht.

Versteckte Zutaten vom Schwein

Auch in der Zutatenliste sollten Zutaten vom Schwein klar benannt werden. Nicht jeder Verbraucher weiß, dass „Speck“ oder „Schwarte“ ohne Nennung der Tierart immer vom Schwein stammt. Es sollte daher explizit „Schweinespeck“ und „Schweineschwarte“ heißen..

Hersteller und Behörden sind gefordert

Leitsätze sind rechtlich nicht bindend. Stichproben zeigen, dass viele Hersteller weiterhin "Entenpaté" oder "Hirschpastete" anbieten, die hauptsächlich vom Schwein stammen. Das ist nicht hinzunehmen. Leitsätze, die nicht umgesetzt werden, nutzen niemandem.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollten Hersteller die Änderungen der Leitsätze konsequent umsetzen. Die Lebensmittelüberwachung sollte konsequent auf einer Umsetzung der Leitsätze bestehen. Verbraucher müssen sich darauf verlassen können.

Zudem räumt die in den Leitsätzen beschriebene Tierartenkennzeichnung noch nicht alle Missverständnisse aus. Lebensmittelklarheit sieht Verbesserungsbedarf vor allem in folgenden Punkten:

  • Wird eine Tierart beworben, zum Beispiel Lamm, sollten alle anderen ebenfalls genannt werden: „Schweinesalami mit Lammfleisch“
  • Zutaten vom Tier sollten ohne Ausnahme mit der Tierart benannt werden, auch Speck, Schwarten, Talg und Flomen.

 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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