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Tierhaltung: rechtsverbindliche Kennzeichnung gefordert

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Tierhaltung: rechtsverbindliche Kennzeichnung gefordert

Viele Verbraucher wünschen sich Lebensmittel aus besonders tiergerechter Haltung. Dennoch gibt es kaum rechtsverbindliche Kennzeichnungsvorschriften zur Tierhaltung.

Rühmliche Ausnahme sind Legehennen. Hier ist die Angabe der Haltungsform – Käfig-, Boden-, oder Freilandhaltung – beim Verkauf von frischen Eiern vorgeschrieben.

Auch für Mastgeflügel gibt es rechtlich definierte Haltungsformen. Die Kennzeichnung des Geflügelfleischs ist allerdings freiwillig und entsprechend gekennzeichnete Produkte deshalb nicht überall zu finden.
Folgende Kennzeichnungen sind zulässig:

  • Extensive Bodenhaltung
  • Freilandhaltung
  • Bäuerliche Freilandhaltung
  • Bäuerliche Freilandhaltung – Unbegrenzter Auslauf

Wer mit einer dieser Bezeichnungen wirbt, muss die in einer EU-Verordnung definierten Mindestkriterien einhalten.

Auch im ökologischen Landbau sind hohe Tierschutzstandards ein ausdrückliches Ziel. Die europäischen Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau enthalten zahlreiche Vorgaben zu Tierschutzaspekten, unter anderem zum Platzangebot und zur Auslauffläche.

Wer sich bei konventionellem Fleisch dafür interessiert, dass es aus Mastbetrieben mit besonderen Tierschutzstandards stammt, bekommt in der Regel wenig verlässliche und vergleichbare Informationen zur Art der Tierhaltung. Es gibt verschiedene Unternehmenssiegel, Bilder und Angaben, die oftmals den Anschein erwecken, sie würden höheren Ansprüchen an den Tierschutz gerecht. Die von den Unternehmen selbst definierten Anforderungen liegen dabei oft nur unwesentlich über den gesetzlichen Standards und viele Werbeaussagen sind für Verbraucher nicht nachvollziehbar.

Der Deutsche Tierschutzbund hat ein Siegel geschaffen, dessen Vergabe anhand klar definierter Kriterien erfolgt. Produkte mit diesem Siegel sind aber nicht überall verfügbar.

Zurzeit entwickelt die Bundesregierung eine mehrstufige staatliche Tierwohlkennzeichnung Die Kennzeichnung soll drei Stufen umfassen, wobei die Kriterien der Eingangsstufe deutlich über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen sollen. Die Kennzeichnung wird freiwillig sein, aber nach verbindlichen Kriterien erfolgen.

Forderungen

Aus Sicht der Verbraucherzentralen ist wichtig, dass die Haltungskriterien für die Einstiegsstufe der staatlichen Kennzeichnung tatsächlich deutlich über den gesetzlichen Mindeststandards liegen. Dabei sind tierbezogene Gesundheitskriterien zu erfassen und zu berücksichtigen. Die Verbraucherzentralen fordern zudem, eine freiwillige Kennzeichnung mittelfristig europaweit umzusetzen.

Um die Nutztierhaltung insgesamt zu verbessern, fordern die Verbraucherzentralen außerdem, die Tierschutznutztierverordnung anzupassen. Haltungsbedingungen sind bisher nicht für alle marktrelevanten Tierarten beschrieben. Für Milchrinder, Mastkühe, Puten und Wassergeflügel sollten sie ergänzt werden. Der Gesetzgeber ist außerdem gefordert, die Verordnung entsprechend aktueller Erkenntnisse zu einer tiergerechten Haltung zu verschärfen und tierschutzwidrige Eingriffe zu beenden. Amtliche Kontrollen müssen zudem sicherstellen, dass vorhandene Tierschutzstandards flächendeckend umgesetzt werden.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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