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Allergenkennzeichnung "Butter" bei Aromen

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Allergenkennzeichnung "Butter" bei Aromen

Frage

Ich habe mir eine Packung einer Spritzgebäck-Mischung gekauft, die laut Zutatenliste frei von tierischen Bestandteilen (Milch und Eier) ist, allerdings "natürliches Aroma" (ohne weitere Ausführung) enthält. Durch die Nachfrage beim Hersteller erfuhr ich, dass in diesem Aroma sehr geringe Mengen eines Butter-Aromas ("Butter-Derivate; damit tierische Bestandteile") enthält. Auf der Verpackung ist zudem der Hinweis "Das Produkt enthält Gluten, Soja und kann Spuren von Milch, Schalenfrüchten, Erdnüssen und Ei enthalten" aufgedruckt. Im Beitrag zu der "Allergenkennzeichnung" auf Lebensmittelklarheit. de habe ich gelesen, dass Milch (Butter als Milchprodukt) als Allergen auch als Träger- und Zusatzstoff von Aromen genannt werden muss. Meine Frage ist nun, ob dieser Allergiker-Hinweis mit "kann Spuren von Milch enthalten" so ausreichend ist, denn im Aroma ist ja letztendlich Butter enthalten; dieses Aroma ist auch nicht "unbeabsichtigt durch Verunreinigung ins Lebensmittel gelangt", sondern als "richtige" Zutat aufgelistet.

Antwort

Wenn ein Aroma Bestandteile der Milch enthält, muss dies gekennzeichnet sein, denn Milch gehört zu den kennzeichnungspflichtigen Allergenen. Die Kennzeichnung erfolgt in der Regel in der Zutatenliste, zum Beispiel als „Aroma (Milch)“.

Die Allergenkennzeichnung ist unter anderem vorgeschrieben für Milch und daraus hergestellte Erzeugnisse (einschließlich Laktose). Ausgenommen davon sind nur:

  • Molke zur Herstellung von Destillaten oder Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs für Spirituosen und andere alkoholische Getränk und,
  • Lactit (ein Zuckeraustauschstoff).

Davon zu unterscheiden ist die Kennzeichnung „Kann Spuren von … enthalten“. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Kennzeichnung von unbeabsichtigten Verunreinigungen mit Allergenen im Produktionsprozess.

Die Kennzeichnung möglicher Verunreinigungen kann die rechtlich geforderte Allergenkennzeichnung der Zutaten nicht ersetzen.

Die Angabe „natürliches Aroma“ auf Ihrer Packung bedeutet lediglich, dass das Aroma aus natürlichen Rohstoffen gewonnen wurde. Das können Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen sein. Die Bezeichnung „natürliches Butteraroma“ hingegen bedeutet, dass das Aroma tatsächlich zu mindestens 95 Prozent aus Butter gewonnen wurde. Sie darf allerdings nicht mit der Bezeichnung „Butteraroma“ verwechselt werden, die lediglich darauf hinweist, dass das Aroma nach Butter schmeckt.

 Wenn das Aroma tatsächlich aus dem Milchfett, also Butter, stammt, müsste dies aus der Kennzeichnung auch hervorgehen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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