Fragen & Antworten

Angabe „Hergestellt für“ auf Lebensmitteln

Teasertitel
Angabe „Hergestellt für“ auf Lebensmitteln

Frage

Als Testleser geht mir eine Frage nicht aus dem Kopf. Oft steht nur auf z. B. auf Konservendosen oder anderen Produkten "hergestellt für..." Wäre es nicht einmal an der Zeit, aufzuklären, woher, besser aus welchem Staat (Land) die Produkte bzw. Lebensmittel kommen. Ich vermute, wenn nicht das Land angegeben ist, kommt es aus China.

Antwort

Die Angabe „hergestellt für“ gibt keine Auskunft über das Ursprungsland, sondern gibt den verantwortlichen Lebensmittelunternehmer an. Diese Angabe ist auf Lebensmitteln vorgeschrieben. Der verantwortliche Lebensmittelunternehmer muss nicht zwangsläufig der Hersteller sein, sondern kann auch der Importeur oder der Unternehmer sein, unter dessen Namen das Lebensmittel vermarktet wird.

Leider gibt es für verarbeitete Lebensmittel wie Konserven – von wenigen Ausnahmen abgesehen – keine Verpflichtung, das Ursprungsland anzugeben. Sie haben als Verbraucher daher keine Möglichkeit, das Ursprungsland der Zutaten zu erfahren, es sei denn, der Hersteller gibt es freiwillig an, zum Beispiel "italienische Tomaten". Diese Angabe muss stimmen.

Zu ihrer Schlussfolgerung, bei fehlender Angabe kämen die Produkte immer aus China: Tatsächlich ist China ein wichtiges Importland, insbesondere bei Konserven. Es gibt aber auch zahlreiche andere mögliche Herkunftsländer und nicht selten wechseln Importeure die Länder, von denen sie die Zutaten beziehen, je nach Marktlage.

Bei Bio-Lebensmitteln, die das EU-Bio-Logo tragen – auch bei Konserven – müssen Anbieter die Herkunft der Rohstoffe verpflichtend angeben. Allerdings genügt die Angabe "EU-Landwirtschaft" oder "Nicht-EU-Landwirtschaft". Stammen die Rohstoffe sowohl aus EU- als auch aus Nicht-EU-Ländern – und das ist häufig der Fall – genügt sogar die Angabe "EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“.

Aus unserer Sicht ist es unbefriedigend, dass Verbraucher bei verarbeiteten Lebensmitteln die Herkunft der Rohstoffe meist nicht erfahren. Auch der Hinweis „EU-/Nicht-EU“ hat keinen wesentlichen Informationswert für Verbraucher.

Bei Bio-Lebensmitteln haben Sie die Möglichkeit, beispielsweise gezielt Produkte aus EU-Landwirtschaft zu wählen. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?
Durchschnitt: 4.4 (9 Stimmen)

Neuen Kommentar hinzufügen

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.