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Bedeutet "von Natur aus glutenfrei" dasselbe wie "glutenfrei"?

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Bedeutet "von Natur aus glutenfrei" dasselbe wie "glutenfrei"?

Frage

Manche Produkte sind als "von Natur aus glutenfrei" gekennzeichnet. Ist dies gleichzusetzen mit "glutenfrei", sodass solche Produkte bedenkenlos von Menschen mit Glutenunverträglichkeiten wie Zöliakie konsumiert werden können?

Antwort

Ja, Produkte mit der Kennzeichnung „von Natur aus glutenfrei“ müssen dieselben Anforderungen erfüllen wie Produkte mit der Kennzeichnung „glutenfrei“.

Der Hinweis „glutenfrei“ ist rechtlich geregelt und nur dann zulässig, wenn das Lebensmittel höchstens 20 Milligramm Gluten pro Kilogramm Lebensmittel aufweist. 

Den Hinweis „von Natur aus glutenfrei“ finden Sie hin und wieder auf Lebensmitteln, die grundsätzlich glutenfrei sind, beispielsweise Reis oder Hirse. Diesen Wortlaut verwenden Hersteller, um dem Vorwurf der Werbung mit Selbstverständlichkeiten zu entgehen.

Laut Lebensmittelrecht ist es nämlich nicht erlaubt, eine Eigenschaft eines Lebensmittels besonders zu bewerben, wenn alle vergleichbaren Lebensmittel dieselben Eigenschaften haben. Im Fall von Schinken und Rohwurst beispielsweise haben verschiedene Gerichte entschieden, dass der Hinweis „glutenfrei“ irreführend sei, da Rohpökelware aufgrund ihrer Herstellungstechnologie und Rezeptur von Haus aus kein Gluten enthalte.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit kann der Hinweis Menschen mit Glutenunverträglichkeit verunsichern, wenn er beispielsweise auf einigen Reispackungen aufgedruckt ist und auf anderen nicht. Dies schränkt die Lebensmittelauswahl von Verbraucher:innen mit Unverträglichkeiten unnötig ein. Andererseits ist uns bewusst, dass sich Menschen, die Gluten auch in geringer Menge meiden müssen, Sicherheit in Bezug auf mögliche Verunreinigungen mit Gluten wünschen. 

Die Situation ist für Betroffene unbefriedigend. Aus unserer Sicht sind detailliertere Rechtsvorschriften erforderlich. Einerseits müsste festgelegt werden, für welche Lebensmittel(gruppen) die Glutenfrei-Kennzeichnung vorgesehen ist. Andererseits ist eine gesetzliche Regelung zum Spurenhinweis nötig, die sich an wissenschaftlich ermittelten Grenzwerten orientiert. 
 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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