Darf Alkohol als gesund beworben werden?
Frage
Zurzeit wird bei in sozialen Medien damit geworben, dass „Gin gesund ist“. Ist eine solche Aussage bei einem derart hochprozentig alkoholischen Getränk überhaupt zulässig? Zumindest bedenklich und nicht tolerierbar, wie ich meine.
Antwort
Das kommt darauf an. Ein allgemeiner redaktioneller Beitrag ohne die Nennung eines bestimmten Produkts mag zwar sachlich und moralisch fraglich sein, ist aber nicht verboten. Wird mit der Aussage ein bestimmtes Produkt beworben, fällt sie unter die Health-Claims-Verordnung und ist damit unzulässig.
Gesundheitsbezogene Werbung für Lebensmittel und Getränke ist streng reglementiert. Entsprechend der Health-Claims-Verordnung ist gesundheitsbezogene Werbung für alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol verboten.
Unzulässige Gesundheitswerbung in sozialen Netzwerken ist aus unserer Sicht ein generelles Problem, denn soziale Medien sind extrem schnelllebig. Bis ein Abmahn- oder Gerichtsverfahren angestoßen und beendet ist, dauert es eine gewisse Zeit. Bis dahin sind die Beiträge häufig wieder entfernt oder geändert. So werden werbewirksame Beiträge oft nur für kurze Zeit geschaltet und können daher kaum dokumentiert und zur Anklage gebracht werden. Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass sich zuständige Behörden stärker und systematisch mit dem Thema befassen, um die Vielzahl an unzulässigen Beiträgen einzudämmen.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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