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Darf ein Nahrungsergänzungsmittel mit künstlichen Vitaminen „Bio“ sein?

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Darf ein Nahrungsergänzungsmittel mit künstlichen Vitaminen „Bio“ sein?

Frage

Ich habe ein Nahrungsergänzungsmittel mit Kräuterauszügen gekauft, das als Bioware gekennzeichnet ist, obwohl es laut Zutatenverzeichnis mit künstlichen Vitaminen angereichert ist. Ist das zulässig?

Antwort

Nein, nach unserer Rechtsauffassung nicht. Laut EU-Öko-Verordnung ist der Zusatz von isolierten Vitaminen in Bioprodukten grundsätzlich nicht erlaubt.

In Bio-Lebensmitteln dürfen nur vitaminreiche Zutaten verwendet werden, beispielsweise Acerolapulver als Vitamin-C-Quelle oder Algenpulver als Kalziumquelle. Setzt der Anbieter isolierte Vitamine zu, darf er an keiner Stelle mit der Angabe „Bio“ werben – auch nicht für einzelne Zutaten im Zutatenverzeichnis.

Ausnahmen gelten für Lebensmittel, bei denen der Vitaminzusatz gesetzlich vorgeschrieben ist, zum Beispiel für Babynahrung. Das ist aber bei einem Nahrungsergänzungsmittel aus Kräuterauszügen nicht der Fall.

Wenn Sie ein konkretes Produkt melden möchten, verwenden Sie bitte das Produktmeldeformular unter „Produkte melden“.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Hanspeter Schmidt
09.04.2021 - 08:36

Nach dem EU-US-Gleichwertigkeitsabkommen von 2012 dürfen Bio-Nahrungsergänzungsmittel, die nach US-Bio-Recht zertifiziert sind und daher auch synthetische Vitamine und Mineralstoffe enthalten, in der EU als Bioprodukte angeboten werden. Es ist auch die Verwendung des EU-Bio-Logos erlaubt. Wenn ein solches US-Bio-Nahrungsergänzungsmittel in der EU für den EU-Endverbrauchermarkt verpackt wird, ist auf der Packung auch nur der Code der EU-Öko-Kontrollstelle zu sehen.

Reinhold Kastner
06.04.2021 - 16:20

Warum soll man derartige Lebensmittel immer gleich bei Lebensmittelklarheit melden, wo die Hersteller im Prinzip bloßgestellt werden?
Warum ist der erste Anlaufpunkt nicht der Hersteller selbst? Und wenn der Hersteller nicht reagiert und man der Ansicht ist, wirklich getäuscht worden zu sein, warum meldet man das nicht bei der Lebensmittelkontrolle? Eigentlich ist doch das der normale Weg und nicht als erster Schritt Lebensmittelklarheit.de

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