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Die Angabe „Weidemilch“ bei Bio-Milch

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Die Angabe „Weidemilch“ bei Bio-Milch

Frage

Was bedeutet die Angabe "Weidemilch" auf Bio-Produkten. Eigentlich dürfen doch alle Bio-Milchkühe auf die Weide und damit ist Bio-Milch auch immer Weidemilch, oder?

Antwort

Sowohl bei Bio-Milch als auch bei Weidemilch haben Milchkühe Zugang zur Weide. Es ist davon auszugehen, dass Bio-Milch die üblichen Anforderungen an Weidemilch erfüllt. Die Kriterien für Weidemilch können jedoch variieren. Sie sollten unserer Auffassung nach auf der Verpackung stehen.

Der Begriff Weidemilch und die dahinterstehenden Kriterien sind nicht durch ein Gesetz geregelt. Es gibt einen branchenüblichen Mindeststandard, nach dem es ausreicht, wenn die Tiere 120 Tage im Jahr 6 Stunden am Tag Zugang zur Weide haben. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat 2017 entschieden, dass Verbraucher durch den Begriff „Weidemilch“ nicht irregeführt werden, sofern diese Anforderung erfüllt ist. Dabei fand sich auf der strittigen Milchpackung aber zusätzlich ein erklärender Hinweis über den Weidegang. Darüber hinaus können hinter der Werbung noch unterschiedliche weitere Kriterien stehen, wie eine gentechnikfreie Fütterung oder ähnliches.

Die Haltung von Bio-Milchkühen ist in der EU-Öko-Durchführungsverordnung geregelt. Danach müssen Milchkühe Zugang zu Weideland haben, wann immer die Umstände dies gestatten. Eine konkrete Mindestanzahl der Weidetage pro Jahr sind in der Verordnung nicht genannt. In der Regel sollte eine Bio-Milch aber den branchenüblichen Mindeststandard für Weidemilch erfüllen.

Über den Weidegang hinaus sind in der Öko-Verordnung auch weitere Anforderungen an die Haltung und Fütterung der Milchkühe festgelegt. Betriebe, die Bio-Lebensmittel herstellen, werden mindestens einmal jährlich von einer unabhängigen Kontrollstelle auf die Einhaltung der EU-Öko-Verordnung geprüft.

Aus unserer Sicht könnte es sich bei der Angabe „Weidemilch“ auf einer Bio-Milch um Werbung mit Selbstverständlichkeit handeln. Nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Lebensmittel nicht täuschen, indem sie zu verstehen geben, dass sich das Lebensmittel durch besondere Merkmale auszeichnet, obwohl alle vergleichbaren Lebensmittel dieselben Merkmale aufweisen.

Ob es sich tatsächlich um Werbung mit Selbstverständlichkeiten handelt, kann jedoch nur im Einzelfall ein Gericht entscheiden.

Aus unserer Sicht müsste auf der Verpackung entweder deutlich werden, dass es Weidemilch ist, weil es sich um Bio-Milch handelt. Oder es muss aufgezeigt werden, welche besonderen Weidemilchkriterien die Haltung über die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung hinaus erfüllt.  

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
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Durchschnitt: 4.3 (18 Stimmen)
R. Bruckner
31.03.2022 - 18:22

Ich fand diesen Beitrag sehr informativ. Er wird mir bei künftigem Einkauf von Milch weiterhelfen. Danke.

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