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Fleisch von geschächteten Tieren

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Fleisch von geschächteten Tieren

Frage

Mir ist aufgefallen, dass sowohl in türkischen/arabischen Restaurants oder Imbissbuden als auch bei einer Fastfood-Kette immer häufiger mit dem Begriff "halal" geworben wird.

Zunächst wusste ich nicht, was damit gemeint ist, habe mir auch nichts weiter dabei gedacht, bis ich vor kurzem auch im Internet über diesen Begriff gestolpert bin und mit Schrecken in Erfahrung gebracht habe, dass es sich dabei um Fleisch von nach islamischem Ritus geschächteten Tieren handelt, was bedeutet, diese Tiere wurden ohne Betäubung geschlachtet.

Ich bin schockiert, dass dieses Fleisch (wofür eine Ausnahmegenehmigung im Rahmen der Religionsfreiheit erforderlich ist!) mittlerweile schon in Dönerbuden und Imbissen auch an Nichtmuslime verkauft wird, die mit dem Begriff „halal“ nichts anfangen können und daher gar nicht wissen, was sie da eigentlich kaufen.

Ich gehe davon aus, dass die Mehrheit der Nichtmuslime (so wie ich!) Fleisch von betäubungslos geschlachteten Tieren aus ethischen Gründen ablehnt, aber keine Chance hat zu entscheiden, wenn das Wort geschächtet nur auf ARABISCH auf der Verpackung steht!

Meine konkreten Fragen sind nun: 1.) Ist es überhaupt erlaubt, Halal-Fleisch an Nichtmuslime zu verkaufen? Der Grund für die Ausnahmegenehmigung des Schächtens, nämlich die Religion, fällt ja bei Nichtmuslimen weg. 2.) Wenn es erlaubt sein sollte, müsste dann nicht zumindest der Warnhinweis statt auf Arabisch (halal) auch auf Deutsch vorgeschrieben sein, wenn das Produkt in Deutschland verkauft wird?

Antwort

„Halal“ ist nicht gleichbedeutend mit „geschächtet“. Nur ein Teil der zahlreichen Vorschriften zur Durchführung der Schlachtung betreffen das betäubungslose Schlachten (Schächten).

Ob eine betäubungsfreie Schlachtung eine zwingende Voraussetzung dafür ist, dass Fleisch als „halal“ gilt, wird je Glaubensrichtung und islamischer Rechtsschule unterschiedlich bewertet. Eine traditionelle Schächtung ohne Betäubung ist in Deutschland nur in begründeten Ausnahmefällen unter strengen Auflagen erlaubt. In größerem Umfang können sie daher nicht stattfinden. Im EU-Ausland dagegen, zum Beispiel in Belgien, den Niederlanden, Frankreich und Großbritannien werden betäubungslose Schlachtungen genehmigt.  Der Import von Fleisch, das von geschächteten Tieren stammt, ist allerdings erlaubt und es gelangt ohne weitere Einschränkung und ohne gesonderte Kennzeichnung zur Art der Schlachtung in den Handel.

Das Wort „halal“ stammt aus dem Arabischen und bedeutet „erlaubt, zulässig, rein“. Wenn Lebensmittel „halal“ sind, entsprechen sie islamischen Vorschriften und sind für Muslime erlaubt.

Kriterien für Halal-Produkte betreffen unter anderem die Herkunft der Zutaten und die religiöse Schlachtung von Tieren. Durch unterschiedliche Auslegungen der islamischen Texte können dabei abweichende Halal-Standards entstehen.

„Halal“ lässt sich deshalb nicht einfach übersetzen. Wir haben zu diesem Thema auch schon einen Info-Artikel eingestellt, der deutlich macht, wie schwierig und uneinheitlich diese Kennzeichnung ist.

Wir können gut nachvollziehen, dass Sie betäubungsloses Schlachten von Tieren ablehnen. Da es keine rechtlich geregelte „Halal“-Kennzeichnung gibt, können sie bei „Halal“-Fleisch nicht erkennen, ob es sich um betäubungslos geschlachtete Tiere handelt oder nicht. Es bleibt Ihnen nur, auf Fleisch mit „Halal“-Kennzeichnung zu verzichten.

Auch aus unserer Sicht fehlen hier Rechtsvorschriften für eine klare Kennzeichnung.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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