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Fleischeinwaage beim Online-Kauf

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Fleischeinwaage beim Online-Kauf

Frage

Ein Online-Händler bietet fertige Menüs in einer Art Auktion an. Beispielsweise gibt es Braten mit Soße. Es wird immer 1,5 Kilogramm angezeigt bei dem Angebot. In Wirklichkeit sind es nur 1.150 Gramm Fleisch. Müsste nicht das Abtropfgewicht klar erkennbar sein? Die Angebote werden im Minutenzeitraum verkauft. Der Verbraucher wird gezwungen, eine PDF Datei downzuloaden und da kann er erst das tatsächliche Fleischgewicht erkennen. Auf jeder Dose Obst usw. steht auch immer das Abtropfgewicht. Frage: Muss im Angebot nicht klar erkennbar sein, wie hoch der Fleischanteil im Beutel ist?

Antwort

Beim Kauf von Lebensmitteln in einem Online-Shop müssen die Pflichtinformationen, in dem von Ihnen genannten Fall also auch der Fleischanteil, vor Abschluss des Kaufvertrags zur Verfügung stehen. Es ist nicht vorgeschrieben, dass alle Informationen auf den ersten Blick zu erkennen sind. Allerdings muss die Information „leicht zugänglich“ sein. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern dürfen zudem keine zusätzlichen Kosten entstehen, um die Information zu bekommen.

Bei vorverpackten Lebensmitteln sind alle Informationen verpflichtend, die Sie auch auf der Verpackung beim Einkauf im Supermarkt erhalten würden, mit Ausnahme des Mindesthaltbarkeits- bzw. des Verbrauchsdatums.

Ein „Abtropfgewicht“ gibt es bei Fleisch mit Soße übrigens nicht. Hebt der Anbieter das Fleisch jedoch in der Werbung oder der Bezeichnung hervor, muss er den Fleischanteil in der Zutatenliste oder in oder nahe der Bezeichnung kennzeichnen.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit bietet der Begriff „leicht zugänglich“ Interpretationsspielraum. Ist die Information deutlich gekennzeichnet und mit einem Klick zu erreichen, wäre aus unserer Sicht die leichte Zugänglichkeit gegeben. Ein PDF ist allerdings grundsätzlich ungünstig, weil es nicht barrierefrei ist.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Bernd Fritz
24.03.2021 - 08:15

Das Problem ist der Ablauf. Bei [Anbieter von Redaktion entfernt] wird eine Auktion gestartet, oft nur 50 Sekunden Zeit zum Kauf der Ware. Die Auktion endet, wenn alles verkauft ist. Oft nur Stückzahl von 100 Stück in der Auktion. Unmöglich in dieser Zeit das Nettogewicht in der Beschreibung suchen.

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