Fragen & Antworten

Gelierzucker mit Stevia

Teasertitel
Gelierzucker mit Stevia

Frage

Bei einem Discounter wird derzeit „Gelierzucker mit Stevia“ verkauft. Auf der Packung wird geworben mit „40% weniger Kalorien im Fruchtaufstrich". Auf der Seite der Verpackung wird es eingeschränkt: „verglichen mit einer klassischen Zubereitung im Verhältnis 1:1“, jedoch ist das Produkt ausgelegt auf eine Mischung 3:1.

Ich fühle mich als Verbraucher dadurch getäuscht, denn mir ist unklar, wie hoch jetzt die Kalorieneinsparung verglichen mit einem 3:1-Produkt ist.

Antwort

Wenn ein Lebensmittel damit wirbt, vergleichsweise weniger Kalorien zu enthalten, muss deutlich werden, womit es verglichen wird. In Ihrem Beispiel wird ein mit dem beworbenen „Stevia-Gelierzucker“ zubereiteter Fruchtaufstrich 3:1 mit einem Fruchtaufstrich verglichen, der mit dem klassischen 1:1-Gelierzucker hergestellt wurde. Das ist zunächst irritierend. Für vergleichende Angaben führt die so genannte Health-Claims-Verordnung aus, ein der Vergleich nur zwischen Lebensmitteln derselben Kategorie und unter Berücksichtigung einer Reihe von Lebensmitteln dieser Kategorie zulässig ist. Der Unterschied in der Menge eines Nährstoffs und/oder im Brennwert ist anzugeben, und der Vergleich muss sich auf dieselbe Menge des Lebensmittels beziehen. Im konkreten Fall bezieht sich die Kalorienersparnis aber nicht auf den Gelierzucker selbst, sondern auf den daraus hergestellten Fruchtaufstrich.

Denn der „Gelierzucker mit Stevia“ besteht zu nahezu 100 Prozent aus Zucker. Der Süßstoff Steviolglycoside wird üblicherweise nur in Konzentrationen von beispielsweise 0,1 Prozent eingesetzt, weil er eine sehr hohe Süßkraft besitzt. In einem geringen Anteil sind weitere Zutaten wie Geliermittel und Säuerungsmittel enthalten. Aufgrund der geringen Mengen sind diese Zutaten und der Süßstoff für den Brennwert des Produktes aber unerheblich.

Verschiedene 3:1-Gelierzucker ohne Süßstoff haben einen vergleichbaren Brennwert, sowohl im Produkt als auch in dem daraus hergestellten Fruchtaufstrich. Der Stevia-Gelierzucker schmeckt aber vermutlich deutlich süßer als ein herkömmlicher 3:1-Gelierzucker.

Die beworbene Kalorienersparnis besteht somit in dem damit hergestellten Fruchtaufstrich im Vergleich zu einem Fruchtaufstrich mit 1:1-Gelierzucker, aber nicht im Vergleich zu einem 3:1-Gelierzucker, denn der Brennwert ergibt sich durch das Verhältnis von Frucht zum zugesetzten Zucker.

Unserer Auffassung nach ist die Werbung für Verbraucher schwer nachvollziehbar und erfüllt gegebenenfalls auch nicht die rechtlichen Anforderungen an vergleichende nährwertbezogene Angaben.

Ihre Frage macht deutlich, dass Sie gerne den Vorteil gegenüber einem 3:1-Gelierzucker wissen möchten. Das können wir gut nachvollziehen. Unserer Auffassung nach sollte bei dem „Stevia-Gelierzucker“ ein Hinweis auf die Süßkraft erfolgen, denn darin sollte sich das Produkt deutlich von einem 3:1-Gelierzucker ohne Süßstoff unterscheiden. Schmeckt der hergestellte Fruchtaufstrich so süß wie einer, der mit 1:1-Gelierzucker hergestellt wurde? Das sollten Sie als Käufer erfahren.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?
Durchschnitt: 4.1 (8 Stimmen)

Neuen Kommentar hinzufügen

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.