Gewichtsangaben bei unverpacktem Brot
Frage
Muss auf einem Brot (mit Banderole) ein Gewicht angegeben sein?
Antwort
Bei unverpackt angebotenem Brot kann das Gewicht auf dem Brot, also beispielsweise auf einer Banderole, oder auf einem Schild auf oder neben dem Brot stehen.
Das Gewicht von Brot – lebensmittelrechtlich als „Füllmenge“ bezeichnet – muss angegeben werden, wenn Brot mit gleichem Gewicht angeboten wird und dieses über 250 Gramm liegt.
Bei Brötchen entfällt somit die Füllmengenangabe. Sie werden nach Stückzahl verkauft.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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