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Sind Bezeichnungen wie "Premium" geschützt?

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Sind Bezeichnungen wie "Premium" geschützt?

Frage

Gibt es irgendeine Art von Schutz für Bezeichnungen wie Gourmet, Premium und Deluxe oder ist es reine Verkaufspsychologie mit solchen Begriffen zu arbeiten?

Antwort

Hervorhebende Bezeichnungen wie „Deluxe“, „Premium“ oder „Edel“ für Lebensmittel sind rechtlich nicht geregelt.

Für einige Lebensmittelgruppen sind solche oder ähnliche Begriffe aber in den Leitsätzen der Deutschen Lebensmittelbuchkommission beschrieben.  

Beispielsweise beschreiben die Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse, dass Fleischerzeugnisse mit hervorhebenden Hinweise wie „Spitzenqualität“, „Delikatess-“ oder ähnlichem sich von üblichen Fleischerzeugnissen unterscheiden sollten. Neben einem „hohen Genusswert“ sollte beispielsweise der Anteil an Muskelfleisch höher liegen.

Auch für Lebkuchen ist in den Leitsätzen für Feine Backwaren eine Definition für hervorhebende Bezeichnungen wie „fein“ und „edel“ beschrieben. So sollten Lebkuchen mit derartigen Hervorhebungen einen höheren Nuss- oder Mandelanteil enthalten als übliche Lebkuchen.

Auch bei Feinkostsalaten führen die Leitsätze Qualitätskriterien für hervorhebende Hinweise auf. So zeichnen sich beispielsweise die Delikatess-Varianten von Fleisch und Geflügelsalat durch einen höheren Fleischanteil aus und entsprechend der Delikatess-Heringssalat durch einen höheren Fischanteil.

Generell darf die Aufmachung von Lebensmitteln nicht täuschen. Meldungen bei Lebensmittelklarheit zeigen immer wieder, dass Verbraucher bei hervorhebenden Begriffen eine höhere Qualität der Lebensmittel erwarten, beispielsweise durch die Verwendung hochwertiger Zutaten.

Ob die Aufmachung eines Lebensmittels tatsächlich täuschend ist, lässt sich nur im Einzelfall prüfen – im Zweifel vor Gericht. Wenn Sie ein Produkt melden möchten, verwenden Sie bitte das Produktmeldeformular unter „Produkt melden“.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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