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Haltungsbedingungen bei Fleisch-, Fisch- und Geflügelsalaten

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Haltungsbedingungen bei Fleisch-, Fisch- und Geflügelsalaten

Frage

Müsste nicht auch auf Salaten von Hühnern, Fleisch und Fisch die Haltung und die Herkunft mitgeteilt werden? Ich kaufte bisher keinen entsprechenden Salat mit Herkunftsbezeichnung, Haltung 1,2,3,4 und so weiter.

Antwort

Bei verarbeiteten Lebensmitteln wie Fleisch-, Fisch- oder Geflügelsalat sind Angaben zu Herkunft und Haltungsform kaum zu finden.

Angaben zu Haltungsbedingungen sind bislang nur für frische Eier vorgeschrieben. Hier ist die Angabe der Haltungsform der Legehennen – Käfig-, Boden-, Freiland- oder Biohaltung – Pflicht. Bei verarbeiteten Eiern ist diese Angabe nicht mehr verpflichtend.

Zurzeit entwickelt die Bundesregierung eine mehrstufige staatliche Tierwohlkennzeichnung. Das Siegel sollte ursprünglich im Jahr 2020 umgesetzt werden. Bislang ist das aber noch nicht geschehen. Die Kennzeichnung wird freiwillig sein, aber nach verbindlichen Kriterien erfolgen.

Das von Ihnen angesprochene vierstufige Label „Haltungsform“ ist ein freiwilliges Label, mit dem acht Handelsunternehmen seit April 2019 ihre Fleischprodukte einheitlich kennzeichnen. Dabei entspricht die Haltungsform 1 „Stallhaltung“ dem gesetzlichen Mindeststandard. Bei der Haltungsform 2 „StallhaltungPlus“ haben Schweine, Masthühner, Puten und Rinder etwas mehr Platz im Stall sowie zusätzlich Beschäftigungsmaterial. Für Haltungsform 3 und 4 sind die Haltungsbedingungen für die Tiere deutlich besser.

Das Label ist nur auf frischem, unverarbeitetem sowie frischem, gewürztem und mariniertem Fleisch von Hähnchen, Pute, Rind und Schwein sowie auf Tiefkühl-Geflügel mit dem Siegel der Initiative Tierwohl zu finden. Auf verarbeiteten Produkten wie Fleischsalat finden Sie die Angabe nicht.

Von den Angaben zu Haltungsbedingungen zu unterscheiden sind Angaben zur Herkunft der Tiere. Diese sind bei vorverpacktem, unverarbeitetem Fleisch Pflicht, bei Rindfleisch sind umfangreiche Informationen zur Herkunft auch bei unverpacktem Fleisch von der Bedientheke Pflicht. Bei verarbeiteten Fleischprodukten wie Fleischsalat sind Angaben zur Herkunft nur für Bioprodukte verpflichtend. Allerdings bezieht sich die Herkunftsangabe dann auf das gesamte Lebensmittel, nicht speziell auf das Fleisch. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in den unten stehenden Links. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Hubert
13.11.2022 - 10:33

Ich habe gefrorenen Fisch gekauft. Einmal mitB und einmal mit C beschriftet. Was ist der Unerschied? Beides war der gleiche Hersteller.

Redaktion Lebensmittelklarheit
16.11.2022 - 08:30

Wenn die Kennzeichnung mit den Buchstaben B oder C in einer farbigen Skala aufgedruckt ist, handelt es sich um den Nutri-Score. Er gibt Auskunft über das Nährwertprofil. Ein Produkt mit dem Buchstaben B hat eine etwas günstigere Zusammensetzung im Hinblick auf die Nährwerte als ein Produkt mit dem Buchstaben C. Mehr zu dem Thema finden Sie in folgenden Artikeln:
https://www.lebensmittelklarheit.de/news/der-nutri-score-kommt-gesetz-zur-einfuehrung-tritt-im-november-kraft  
https://www.lebensmittelklarheit.de/news/nutri-score-das-bringt-die-neue-farbliche-naehrwertskala  

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