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Herkunft der Zutaten bei Bioprodukten

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Herkunft der Zutaten bei Bioprodukten

Frage

Mich beschäftigt zunehmend die Frage, woher die Bestandteile von Bio-Produkten stammen. Ich las auch bereits in Ihren FAQ dazu, dass es vollkommen reicht, wenn der Hersteller die Bezeichnungen „EU/Nicht-EU“ verwendet. Für mich persönlich ist es mit dem Bio-Gedanken nicht vereinbar, dass Bio-Produkte über tausende von Kilometern transportiert werden. Aus diesem Grund interessiert mich z.B. sehr wohl, ob die Bio-Orangen-Marmelade mit Orangen aus Italien oder aus China hergestellt wurde. Da hilft „EU-/Nicht-EU“ keinesfalls weiter. Wenn beides drauf steht, ist das einfach von irgendwo aus der Welt. Ich habe diesbezüglich festgestellt, dass immer weniger Bio-Hersteller Angaben zur genauen Herkunft zu machen und wirklich die Länder ausweisen. Zudem hörte ich den Vorwand, dass der Platz auf dem Etikett nicht reiche. Ich werden weiterhin die Hersteller "meiner" Produkte anfragen, vielleicht ist dann doch irgendwann der Druck der Verbraucher so groß, dass die Aufdrucke auch wirklich die Länder enthalten. Nun meine Frage: Hat sich das Gesetz in den letzten Jahren verändert oder machen es sich die Hersteller einfach zunehmend bequem?

Antwort

Sie sprechen ein häufiges Ärgernis bei der Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln an. Eine Angabe über die Herkunftsländer ist für Bio-Lebensmittel Pflicht – im Gegensatz zu den meisten konventionell erzeugten Lebensmitteln. Das Gesetz hat sich diesbezüglich in den vergangenen Jahren nicht geändert.

Allerdings muss das Herkunftsland nicht zwingend genannt werden. Vorgeschrieben ist eine der folgenden Angaben:

  • EU-Landwirtschaft“, wenn die landwirtschaftlichen Rohstoffe in der Europäischen Union erzeugt wurden,
  • „Nicht-EU-Landwirtschaft“, wenn sie in Drittländern erzeugt wurden
  • „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“, wenn sie zum Teil in der Europäischen Union und zum Teil in einem Drittland erzeugt wurden.

Sind alle landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe, aus denen sich ein Lebensmittel zusammensetzt, in demselben Land erzeugt worden, so kann die Angabe „EU“ oder „Nicht-EU“ durch die Angabe dieses Landes ersetzt oder um diese ergänzt werden. Das ist aber bei vielen verarbeiteten Lebensmitteln nicht der Fall. Viele Anbieter verwenden daher die Herkunftsangabe „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“, die für Käufer praktisch keine Aussagekraft hat. Sie zeigt lediglich, dass das Lebensmittel aus verschiedenen Ländern innerhalb und außerhalb der EU stammt.

Aus unserer Sicht kann es verschiedene Gründe haben, warum häufig die Angabe „EU-/Nicht-EU“ zu finden ist:

Die von Ihnen genannte Orangenmarmelade ist vermutlich mit Rohrohrzucker hergestellt, der nicht aus der EU kommt. Stammen die Orangen beispielsweise aus Spanien führt dies zur Herkunft „EU/Nicht-EU“.

Nur Zutaten in sehr kleinen Mengen dürfen bei der Herkunftsangabe außer Acht gelassen werden – insgesamt maximal zwei Prozent der landwirtschaftlichen Zutaten. Schon Gewürze, die oft nicht aus der EU kommen, können diese Höchstgrenze überschreiten, so dass ein weitgehend regionales Produkt anhand der Herkunftsangabe nicht mehr als solches erkennbar ist.

Insgesamt haben sich das Angebot und die Vielfalt von Bio-Lebensmitteln in den letzten zehn bis zwanzig Jahren deutlich erhöht. Damit ist auch das Angebot im Bereich Fertigprodukte, Süßwaren und Knabberartikel gestiegen, also von Lebensmitteln, die aus vielen verschiedenen Zutaten zusammengesetzt sind. Je mehr Zutaten in einem Lebensmittel stecken, umso schwieriger wird es für die Hersteller, ausschließlich Rohstoffe aus der EU oder gar nur regionale Zutaten zu verwenden.

Dazu kommt, dass viele „Trend-Zutaten“ wie Chiasamen, Gojibeeren oder ähnliches kaum oder gar nicht in der EU angebaut werden.   

Auch aus Sicht der Verbraucherzentrale hat die Herkunftsangabe „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“ praktisch keine Aussagekraft. Die Verbraucherzentralen fordern insgesamt eine verbesserte Herkunftskennzeichnung für alle Lebensmittel, unter anderem die verpflichtende Herkunfts-Kennzeichnung für die primären Lebensmittelzutaten. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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