Fragen & Antworten

Kennzeichnung von Zutaten und Zusatzstoffen auf Speiseplänen

Teasertitel
Kennzeichnung von Zutaten und Zusatzstoffen auf Speiseplänen

Frage:

Bestimmte Zusatzstoffe und Allergene müssen auf Speiseplänen gekennzeichnet sein, beziehungsweise es muss der schriftliche Hinweis auf die mündliche Information über enthaltenen Allergene vorhanden sein. Gilt diese Regelung auch für sehr beengte Kleinstküchen, zum Beispiel an Bord eines Polizeischiffes oder bei der Verpflegung von Polizisten oder Soldaten im Einsatz? Oder würde es hier genügen, auf Nachfrage mündlich Auskunft auch zu Zusatzstoffen zu geben?

Antwort:

Küchen in der Gastronomie sind nur zu wenigen Angaben bezüglich ihrer Gerichte verpflichtet. So müssen die Anbieter über die in ihren Speisen enthaltenen Allergene informieren. Außerdem müssen einige Zusatzstoffe deklariert werden. Hierbei gibt es keine Ausnahmen für Kleinstküchen.

Der Anbieter hat aber verschiedene Möglichkeiten, die Information bereitzustellen. Die Zusatzstoffe sind in der Speisekarte oder Preisliste zu kennzeichnen. Falls keins von beiden vorhanden ist, muss der Anbieter in einem Aushang oder einer sonstigen schriftlichen Mitteilung über die Zusatzstoffe informieren.

In Bezug auf die Allergene genügt eine mündliche Information, wenn eine schriftliche Aufzeichnung über die verwendeten allergenen Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe vorliegt. Zudem muss der Anbieter in einem Aushang oder auf einem Schild darauf hinweisen, dass die Angaben zu Allergenen auf Nachfrage erhältlich sind.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?
Durchschnitt: 5 (4 Stimmen)

Neuen Kommentar hinzufügen

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.