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Mengenangabe bei einem Superfood-Mix

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Mengenangabe bei einem Superfood-Mix

Frage

Bei einem Superfood-Mix sind auf dem Etikett (Schauseite) die Zutaten Chiasamen, Acai, Acerola etc. angegeben, aber es gibt keine Mengenkennzeichnung. Weshalb muss bei dem Produkt keine Mengenangabe im Zutatenverzeichnis erfolgen? Mein Verständnis ist, wenn "vorne" Zutaten beworben werden, dass eine Mengenangabe zu erfolgen hat.

Antwort

Eine Mengenkennzeichnung ist erforderlich, wenn der Anbieter ein oder mehrere Zutaten durch Worte oder Bilder hervorhebt. Keine Verpflichtung besteht hingegen, wenn alle enthaltenen Zutaten gleichermaßen genannt oder abgebildet werden.

Sie sprechen die sogenannte QUID-Regelung an. Sie ist in der Lebensmittelinformationsverordnung festgelegt ist und gilt für Lebensmittel in Fertigpackungen. Danach muss der prozentuale Mengenanteil einer Zutat angegeben werden, wenn diese Teil der Bezeichnung ist oder durch Bilder und Worte auf der Verpackung besonders hervorgehoben wird. Auch wenn eine Zutat von wesentlicher Bedeutung für die Charakterisierung eines Lebensmittels und seine Unterscheidung von anderen Erzeugnissen ist, mit denen es aufgrund seiner Bezeichnung verwechselt werden könnte, ist eine Mengenkennzeichnung Pflicht.

Relativ klar ist diese Regelung beispielsweise bei einem Mandelkuchen oder bei Käse-Tortellini. Hier muss der Mandelanteil beziehungsweise der Anteil an Käse im Produkt angegeben werden. Auch wenn der Anbieter auf einem Mehrfruchtsaft ein oder mehrere Früchte durch eine Abbildung herausstellt, ist eine Mengenkennzeichnung erforderlich.

Es gibt allerdings Fälle, in denen die Verpflichtung nicht so eindeutig ist. In einem Auslegungsdokument der EU-Kommission zur QUID-Regelung sind Fälle genannt, bei denen nicht davon auszugehen sei, dass die Mengenangabe erforderlich ist. Dies ist zum Beispiel bei Abbildungen der Fall, die sämtliche Zutaten des Lebensmittels darstellen, ohne eine von ihnen besonders hervorzuheben. Ähnlich könnte man es sehen, wenn sämtliche Zutaten eines Lebensmittels auf der Vorderseite genannt sind, ohne eine davon besonders hervorzuheben.

Im Fall einer Superfood-Mischung kann eine Mengenkennzeichnung entsprechend nur entfallen, wenn alle im Produkt vorhandenen Zutaten auf der Schauseite genannt und keine davon hervorgehoben wird.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die Mengenkennzeichnung aber auch in diesem Fall nicht immer verzichtbar. Wenn mit bestimmten Zutaten des Lebensmittels üblicherweise eine besondere Qualität, ein hoher Preis oder bestimmte Eigenschaften verbunden werden, ist es aus unserer Sicht erforderlich, dass Verbraucherinnen und Verbraucher den Anteil dieser Zutat(en) erfahren. Nur so können sie ähnliche Produkte miteinander vergleichen. Die Position der Zutat im Zutatenverzeichnis ist für einen solchen Vergleich häufig nicht ausreichend. So wäre bei einer Super-Food-Mischung beispielsweise kaufentscheidend, ob sie im Wesentlichen aus einer vergleichsweise preiswerten Basis-Zutat besteht oder ob alle genannten Zutaten in erheblicher Menge enthalten sind.

Lebensmittelklarheit fordert Hersteller auf, Mengenangaben bei den qualitätsentscheidenden Zutaten anzubringen, statt sich auf Ausnahmeregelungen zu berufen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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