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Mengenkennzeichnung bei Dinkelbrötchen

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Mengenkennzeichnung bei Dinkelbrötchen

Frage

Ich habe Dinkelbrötchen gekauft. Leider kann ich nirgendwo entdecken, wie hoch der Dinkelanteil ist. Ich dachte die Menge müsste gekennzeichnet werden?

Antwort

Wir können gut nachvollziehen, dass Sie die Menge an Dinkel in einem Dinkelbrötchen interessiert. Aufgrund einer Ausnahmeregelung kann die Mengenkennzeichnung der Zutat Dinkel bei Dinkelbrötchen jedoch entfallen.

Die Pflicht zur Mengenkennzeichnung ist in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung geregelt. Grundsätzlich muss der prozentuale Anteil einer Zutat angegeben werden, wenn diese Teil der Bezeichnung ist oder auf der Verpackung zum Beispiel durch eine Abbildung besonders hervorgehoben wird.

Es gibt jedoch verschiedene Ausnahmen von dieser Pflicht. So ist eine mengenmäßige Angabe nicht nötig, wenn diese „für die Wahl des Verbrauchers […] nicht ausschlaggebend ist, weil unterschiedliche Mengen für die Charakterisierung des betreffenden Lebensmittels nicht wesentlich sind oder es nicht von ähnlichen Lebensmitteln unterscheiden“. Dinkelbrötchen fallen unter diese Ausnahme, da ihre Zusammensetzung kaum variiert. Laut den Leitsätzen der Deutschen Lebensmittelbuchkommission für Brot und Kleingebäck werden Dinkelbrötchen aus mindestens 90 Prozent Dinkelerzeugnissen hergestellt. Dazu kommen die für die Herstellung notwendigen Mengen Wasser und Hefe, sonst im Wesentlichen nur noch Salz. Die Dinkelmenge wird daher als nicht ausschlaggebend für die Verkaufsentscheidung angesehen.

Wir halten solche Ausnahmeregelungen für wenig verbraucherfreundlich. Viele Verbraucher interessieren sich für die Mengen wesentlicher Zutaten in verarbeiteten Lebensmitteln. Diese Information sollten sie grundsätzlich finden können. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Christian Steiner
18.06.2019 - 09:25

Liebes Team von Lebensmittelklarheit,

dieser Beitrag zeigt symtomatisch den Denkfehler, dem Sie leider immer wieder verfallen: Sie gehen stets davon aus, dass die zwei oder drei Zuschriften, die Sie zu einer bestimmten Thematik erhalten, die Meinungslage der gesamten Verbraucherschaft widerspiegeln. Nur weil IRGENDJEMAND unbedingt wissen will, ob in seinen Dinkelbrötchen nun 90, 91, ...100 Bäckerprozent Dinkel enthält, heißt das nicht, dass dies ALLE interessiert. Im Gegenteil unterstelle ich einmal, dass die meisten Menschen gewichtigere Probleme haben, als dass sie den Dinkelgehalt eines Dinkelbrötchens nicht aufs letzte Milligramm genau wissen. Ich distanziere mich zumindest hiervon.

Zudem können Sie sich einmal Gedanken darüber machen, was für einen unfassbaren Aufwand es - gerade in handwerklichen Backstuben - erfordert, eine QUID-Angabe des Dinkels in einem Dinkelbrötchen zu berechnen (insb. wegen des Back- und Auskühlverlustes zusätzlich zum Erfordernis, das Gewicht aller Zutaten zu erfassen). Ich denke, kein Verbraucher wäre bereit, diesen zusatzlichen Arbeitsaufwand auch nur durch ein paar Cent mehr zu honorieren.

Uns selbst wenn nun eine handvoll weitere Kommentare kommen, die mir hier widersprechen, so reicht dies immer noch nicht, um zu belegen, dass ein signifikanter Anteil der Verbraucher (d. h. mehr als ein paar Promille) Wert auf diese Information legt.

Herlichst,
Ihr Christian Steiner

PS. Und wo wir gerade dabei sind: DINKEL ist WEIZEN!

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