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Natamycin auf Käse

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Natamycin auf Käse

Frage

Ich achte inzwischen vermehrt auf die Angaben auf den Käseverpackungen. Wie erkenne ich, dass Käse von der Käsetheke mit Natamycin behandelt wurde? Darf solcher Käse mit der Aufschrift "mit essbarer Rinde" verkauft werden?

Antwort

Natamycin ist ein Konservierungsstoff. Er ist zur Oberflächenbehandlung verschiedener ungeschnittener Käsesorten sowie getrockneter gepökelter Wurstsorten zugelassen. Wird Natamycin bei der Käseherstellung eingesetzt, muss es in der Zutatenliste angegeben werden. Sie finden dort entweder die Angabe „Konservierungsstoff Natamycin“ oder „Konservierungsstoff E 235“.

Bei unverpackter Ware wie Käse an der Käsetheke reicht ein allgemeiner Hinweis „mit Konservierungsstoff“ oder "konserviert" auf einem Schild auf oder neben dem Lebensmittel aus. Es besteht jedoch die Möglichkeit direkt beim Verkäufer nachzufragen.

Wer ganz sicher sein will, dass der Käse kein Natamycin enthält, sollte auf Biokäse zurückgreifen. Bei diesem darf der Konservierungsstoff nicht eingesetzt werden.

Entgegen früherer Aussagen sieht das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beim Verzehr von mit Natamycin behandeltem Käse keinen Anlass für gesundheitliche Bedenken. In einer Stellungnahme heißt es: „Verbraucher, die eine Aufnahme des Stoffs vermeiden wollen, können bei verpackter Ware eine Oberflächenbehandlung mit Natamycin anhand des Verzeichnisses der Zutaten erkennen und die Oberfläche der behandelten Produkte entfernen.“

Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollte Käse, der mit Natamycin behandelt wurde, nicht mit dem Hinweis „mit essbarer Rinde“ beworben werden.
 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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Alexandra Schumacher
16.01.2023 - 14:35

Ich habe heute, den besagten Raclette-Käse, auch im Kaufland gekauft, ein Päckchen ohne Rinde und ein Päckchen mit Rinde. Der Käse mit Rinde sah so appetitlich aus, deshalb war ich überzeugt, wie auch auf dem Aufdruck sichtbar, dass die Rinde essbar sei. Mein Mann meinte, ich solle erst suchen, ob ein Vermerk zur Essbarkeit auf der Verpackung zu sehen wäre.
Nachdem ich ALLES durchgelesen hatte, war ich überzeugt von der Essbarkeit der Rinde, fragte aber dennoch zur Beruhigung meines Mannes, GOOGLE.
Fazit: Ich bin entsetzt über das Richterurteil, über die Kennzeichnung der Essbarkeit der Rinde.
Wie soll ein normaler Mensch, ohne biologisches Fachwissen, solch einen wichtigen Aspekt verstehen können, und ich bin der deutschen Sprache mächtig...

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