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Produktionsland bei Tomatenmark

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Produktionsland bei Tomatenmark

Frage

Beim Kauf von Tomatenmark kann ich in der Regel nicht erkennen, wo es produziert wurde. Einem Bericht im Netz zufolge wird das Tomatenmark sehr häufig in China produziert und in Italien nur abgefüllt. Ich habe nun von einer Firma Tomatenmark gefunden, bei dem das Produktionsland „Italien“ angegeben ist. Meine Frage ist, ist das tatsächlich so? Oder gibt es bei der Angabe des Produktionsortes irgendwelche „Hintertüren“, die ich als Verbraucher nicht erkennen kann. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir da eine Auskunft geben könnten.

Antwort

Angaben zum Ursprung eines Lebensmittels dürfen nicht irreführend sein. Vermittelt der Gesamteindruck der Verpackung, dass das Tomatenmark in Italien hergestellt wurde, muss dies auch der Fall sein.

Für den Begriff „Produktionsland“ gibt es keine gesetzliche Definition. Wir gehen davon aus, dass der Hersteller damit das Ursprungsland meint. Als Ursprungsland gilt das Land, in dem eine Ware vollständig gewonnen und hergestellt wurde. Hat die Herstellung in mehreren Ländern stattgefunden, gilt das Land als Ursprungsland, in dem die Ware zuletzt wesentlich be- oder verarbeitet wurde. Als wesentlich gilt dabei, dass ein neues Erzeugnis entstanden oder eine bedeutende Herstellungsstufe durchlaufen worden ist.

Das heißt für Sie, allein die Angabe „Produktionsland Italien“ bedeutet nicht zwangsläufig, dass auch die Tomaten in Italien geerntet wurden. Es muss jedoch mindestens ein wesentlicher – auf jeden Fall auch der letzte – Verarbeitungsschritt, zum Beispiel das Eindampfen von Tomatensaft zu Tomatenmark, dort erfolgt sein. Allein das Abfüllen in Italien ist kein „wesentlicher Bearbeitungsschritt“.

Erweckt die Produktaufmachungen durch die Angabe „Produktionsland“ sowie weitere Italien-bezogenen Werbebotschaften und Abbildungen den falschen Eindruck, dass die Tomaten aus Italien stammen, kann dies irreführend sein. Das allerdings ist immer eine Einzelfallentscheidung, die nur ein Gericht fällen kann.

Um eine solche Täuschungsgefahr auszuräumen, schreibt eine neue EU-Verordnung ab April 2020 vor, dass wenn das angegebene Ursprungsland nicht mit dem Ursprungsland der primären Zutat übereinstimmt, entweder der tatsächliche Ursprung der Tomaten angegeben werden muss oder dass ein Hinweis, wie „Tomaten stammen nicht aus Italien” folgt.

Diese rechtliche Verbesserung ist aus unserer Sicht jedoch nur dann hilfreich, wenn der Hinweis auch direkt auf der Schauseite erfolgt bzw. dort, wo sonst ein falscher Eindruck über die Herkunft entsteht.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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Alexander Berchem
05.03.2019 - 11:42

Die rechtlichen Anforderungen sind nicht richtig wiedergegeben - die neue Verordnung aus 2020 verpflichtet zur Angabe der Herkunft der primären Zutat - so weit so gut. Die primäre Zutat von Tomatenmark ist aber Tomatenmark (man lese das Zutatenverzeichnis) und nicht Tomate - dies wird im Artikel falsch wiedergegeben. Das neue Gesetz hätte nur mehr Klarheit und Wahrheit gebracht, wenn es zur Herkunftsangabe des primären Rohstoffs verpflichtet hätte !!!

Redaktion Lebensmittelklarheit
19.03.2019 - 09:13

Die neue Verordnung verpflichtet nicht grundsätzlich zur Angabe der Herkunft oder des Ursprungs der primären Zutat. Sie gilt nur für Lebensmittel, bei denen Ursprungsland oder Herkunftsort des Lebensmittels angegeben sind und diese nicht mit dem Ursprungsland oder Herkunftsort der primären Zutat übereinstimmen. Und selbst in diesem Fall kann der Hersteller wählen, ob er den Ursprung der primären Zutat angibt, oder lediglich darauf hinweist, dass die primäre Zutat nicht aus dem Ursprungsland/Herkunftsort des Lebensmittels stammt.

Als primäre Zutat gilt, entsprechend der EU-Lebensmittelinformationsverordnung, „diejenige Zutat oder diejenigen Zutaten eines Lebensmittels, die über 50% Prozent dieses Lebensmittels ausmachen oder die Verbraucher üblicherweise mit der Bezeichnung des Lebensmittels assoziieren und für die in den meisten Fällen eine mengenmäßige Angabe vorgeschrieben ist.“

Aus unserer Sicht sind im Normalfall Tomaten die primäre Zutat in Tomatenmark. Dementsprechend führen die meisten Tomatenmark-Hersteller im Zutatenverzeichnis Tomaten an erster Stelle auf, üblicherweise gefolgt von Salz. Stammen daher bei einem „Italienischen Tomatenmark“, die Tomaten nicht aus Italien, muss dies entsprechend der neuen Verordnung ab April 2020 gekennzeichnet werden.

Die Zutat „Tomatenmark“ als Hauptzutat von „Tomatenmark“ ist nach unserer Erfahrung eher unüblich. Diese Deklaration wäre möglich, wenn ein Hersteller Tomatenmark als Zutat einsetzt, würzt und abfüllt. Dann ist die primäre Zutat das ungewürzte Tomatenmark.

Ein konstruiertes Beispiel:

  • Tomaten: in  Spanien geerntet, daraus
  • ungewürztes Tomatenmark in Italien hergestellt, daraus wiederum
  • gewürztes und abgefülltes Tomatenmark, von einer anderen Firma in Italien

In diesem Fall wäre das ungewürzte italienische Tomatenmarkt die primäre Zutat in dem gewürzten Endprodukt „Italienisches Tomatenmark, gewürzt“.

Die Angabe „italienisch“ auf diesem Produkt, dass zu knapp 100 Prozent aus spanischen Tomaten besteht, wäre hier aus unserer Sicht aber kritisch zu sehen, denn Verbraucher würden vermutlich davon ausgehen, dass die Tomaten aus Italien stammen. Es bleibt abzuwarten, wie die neue Verordnung umgesetzt wird und wie Gerichte in solchen Fällen in Hinblick auf eine Irreführung entscheiden.

Edmund Nagels
13.06.2019 - 15:21

für diejenigen die den SWR Beitrag vom 12.6.19 um 20.15 Uhr versäumt haben, lohnt es sich diesen in der Mediathek des SWR zu Gemüte zu führen !
Chinaware überall in allen Regal der Lebensmittelindustrie !

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