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Salami mit Walnüssen aus EU-/Nicht-EU

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Salami mit Walnüssen aus EU-/Nicht-EU

Frage

Ich habe eine französische Salami gekauft, mit der „präzisen Angabe“, dass die enthaltenen Walnüsse aus der „EU/Nicht-EU“ stammen. Ich frage mich, ob diese Angabe tatsächlich rechtlich zulässig ist und wenn das der Fall sein sollte: warum?

Antwort

Ja, diese Angabe ist nach unserer Rechtsauffassung zulässig – wenn auch nicht sehr informativ. Der Hinweis sagt aus, dass die Walnüsse nicht oder nicht ausschließlich aus Frankreich stammen.

Seit April 2020 muss ein Anbieter, der sein Lebensmittel mit einem bestimmten Ursprungsland bewirbt, angeben, wenn eine der primären Zutaten nicht von dort stammt.

Primäre Zutaten sind solche, die entweder mehr als 50 Prozent des Lebensmittels ausmachen oder die Verbraucher üblicherweise mit der Bezeichnung des Lebensmittels verbinden und für die in den meisten Fällen eine mengenmäßige Angabe vorgeschrieben ist. In dem von Ihnen genannten Fall bewirbt der Anbieter seine Salami einerseits als „französisch“ und offenbar zusätzlich damit, dass sie Walnüsse enthält. Daher ist er verpflichtet, darüber zu informieren, wenn die Walnüsse nicht aus Frankreich stammen. Er kann das auf verschiedene Weise tun:

  • Stammen alle Walnüsse aus einem Ursprungsland, kann er dieses Land nennen.
  • Stammen alle Walnüsse aus der EU, kann er als Herkunft „EU“ angeben.
  • Stammen alle Walnüsse aus Nicht-EU-Ländern, kann er angeben „Nicht-EU“.
  • Stammen die Walnüsse sowohl aus EU- als auch aus Nicht-E-Ländern, ist die Angabe „EU-/Nicht-EU“ zulässig.
  • Er kann auch einfach schreiben: Walnüsse stammen nicht aus Frankreich.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist es begrüßenswert, dass Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren, wenn die Walnüsse bei einer französischen Salami nicht aus Frankreich stammen. Allerdings hat der Hinweis „EU-/Nicht-EU“ aus unserer Sicht keinen wesentlichen Informationswert, sondern kann Verbraucherinnen und Verbraucher verärgern, wie Ihre und andere Fragen an Lebensmittelklarheit zeigen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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