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Mayonnaise und Salatmayonnaise

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Mayonnaise und Salatmayonnaise

Frage

Ist eine Mayonnaise auch eine Salatmayonnaise? Sind die Produkte gleich? Meine Recherche ergab, dass das zwei völlig verschiedene Produkte sind. Darf auf der Vorderseite einer Verpackung „Mayonnaise“ stehen, obwohl es tatsächlich nur eine Salatmayonnaise ist?

Antwort

Die Bezeichnungen „Mayonnaise“ und „Salatmayonnaise“ sind rechtlich nicht definiert. Dennoch unterscheiden sich die beiden Soßen üblicherweise in der Qualität. Sowohl der Produktname auf der Vorderseite als auch die Bezeichnung sollten diese Qualitätsunterschiede widerspiegeln. 

Auf europäischer Ebene gibt es die Herstellerrichtlinie „Europäische Beurteilungsmerkmale für Mayonnaise – Code of Practice“, auf nationaler Ebene die „Richtlinie für Mayonnaise, Salatmayonnaise und Remoulade“ der „Kulinaria Deutschland e. V. – Verband der Hersteller kulinarischer Lebensmittel“. Die deutsche Branchen-Richtlinie verweist hinsichtlich der Definition für Mayonnaise auf den Code of Practice, enthält jedoch zusätzlich Beurteilungsmerkmale für Salatmayonnaise. Anders als die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches sind diese Richtlinien nicht gemeinsam mit der Lebensmittelüberwachung, Wissenschaft und Verbraucherschaft erarbeitet. Vielmehr handelt es sich um Branchenvereinbarungen der Hersteller. Sie sind nicht rechtsverbindlich. 

Entsprechend der Hersteller-Richtlinien handelt es sich bei Mayonnaise um eine Würzsoße, die durch Emulgieren eines oder mehrerer pflanzlicher Speiseöle in Essig unter Verwendung von Hühnereigelb hergestellt wird. Sie sollte mindestens 70 Prozent Fett und mindestens 5 Prozent Eigelb enthalten. Außerdem können weitere Zutaten wie andere Hühnereiprodukte, Zucker, Salz, Gewürze und Zusatzstoffe enthalten sein. 

Salatmayonnaise ist laut der deutschen Richtlinie eine Feinkostsoße auf Basis von Pflanzenöl und einem Fettgehalt von mindestens 50 Prozent. Die Verwendung von Eigelb ist möglich, aber nicht vorgegeben. Auch hier kommen weitere Zutaten wie Hühnereiklar, Milcheiweiß, Salz, Gewürze und Zusatzstoffe zum Einsatz. 

Mayonnaise sollte also in jedem Fall Eigelb enthalten, während diese Zutat bei Salatmayonnaise nur optional ist. Außerdem unterscheiden sich die beiden Soßen im Fettgehalt. Diese Anforderungen sind jedoch nicht rechtsverbindlich. Sie sollten aber bei der Wahl einer geeigneten Bezeichnung und eines geeigneten Produktnamens für das Lebensmittel herangezogen werden. 

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit besteht gemäß der Richtlinien ein deutlicher Qualitätsunterschied zwischen Mayonnaise und Salatmayonnaise. Anbieter sollten daher ein Produkt nicht auf der Vorderseite „Mayonnaise“ nennen, wenn es tatsächlich nur die Anforderungen an eine Salatmayonnaise erfüllt.

Ob eine irreführende Aufmachung oder Bezeichnung des Lebensmittels vorliegt, kann nur im Einzelfall durch ein Gerichtsverfahren entschieden werden.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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