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Seelachs, Alaska-Seelachs, Wildlachs

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Seelachs, Alaska-Seelachs, Wildlachs

Frage

In unserer Kantine gibt es regelmäßig Fisch, meistens freitags. Nach Speiseplan handelt es dabei meistens um Seelachs. Manchmal auch um Wildlachs. Meine Vermutung ist, dass man es in der Kantine mit der Kennzeichnung nicht so genau nimmt. Denn auf dem ins Englische übersetzten Speiseplan ist der Seelachs manchmal pollack und manchmal coilfish (Köhler). Und als es nach Speiseplan Wildlachsfilet gab, der ja nun tatsächlich echter Lachs sein müsste, hatte dieser weder Form noch Farbe, wie es von Lachs zu erwarten wäre. Meine Vermutung ist, dass es sich unabhängig von der Angabe auf dem Speiseplan eigentlich immer um Alaska-Seelachs (Pollack) handelt. Meine Frage: Muss ein Kantinenbetreiber im Speiseplan bei den Fischsorten Seelachs, Alaska-Seelachs und Wildlachs genau unterscheiden? Wo sind die Regelungen für die Fischartkennzeichnung auf einem Kantinenspeiseplan geregelt?

Antwort

Entsprechend der EU-Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur erstellen alle Mitgliedstaaten ein Verzeichnis mit den jeweiligen wissenschaftlichen Namen sowie einer entsprechenden Handelsbezeichnung. Das Verzeichnis wird regelmäßig überarbeitet und erneuert. Die Veröffentlichung erfolgt durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Link s. weiterführende Links).

Diesem Verzeichnis nach dürfen als Seelachs oder Köhler die verschiedenen Fischarten der Gattung Pollachius bezeichnet werden. Pollack darf nur die Fischart Pollachius pollachius genannt werden.

Die Begriffe Alaska-Seelachs, Alaska-Pollack oder Pazifischer Pollack sind der Fischart Gadus chalcogrammus (früher Theragra chalcogramma) vorbehalten.

Als Wildlachs dagegen dürfen ausschließlich die Arten der Gattung der pazifischen Lachse (Oncorhynchus spp.) und der atlantische Lachs (Salmo salar) angeboten werden.

An diese Handelsbezeichnungen müssen sich auch Kantinenbetreiber halten. Die Einhaltung der richtigen Kennzeichnung wird durch die Lebensmittelüberwachung überprüft.

Sollte das Personal vor Ort nicht ausreichen Auskunft geben können, ob wirklich die richtige Handelsbezeichnung für den angebotenen Fisch verwendet wurde, haben Sie auch die Möglichkeit sich mit dem Verdacht einer fehlerhaften Kennzeichnung an die örtliche Lebensmittelüberwachung zu wenden (Link s. weiterführende Links).

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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