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Vanilleblüte abgebildet, aber natürliches Aroma drin

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Vanilleblüte abgebildet, aber natürliches Aroma drin

Frage

Bei einem Vanilledessert wird eine Vanilleblüte abgebildet. In der Zutatenliste wird aber neben dem natürlichen Bourbon-Vanille-Aroma auch noch ein "natürliches Aroma" angegeben. Bei der Produktaufmachung wäre eine Aromatisierung ausschließlich aus der Bourbon Vanille zu erwarten gewesen und nicht noch der zusätzliche Einsatz von weiterem natürlichen Aroma, was gegebenenfalls eingesetzt wird, um den Vanillegeschmack zu verstärken. Es kann sich dabei ja um biosynthetisches Vanillin handeln, das aus Reis oder ähnlichem gewonnen wurde. Dann käme der Vanillegeschmack nicht ausschließlich aus der Bourbon-Vanille. Ist das okay?

Antwort

Spezielle rechtliche Vorgaben gibt es zu der von Ihnen geschilderten Problematik nicht. Es gilt aber das allgemeine Verbot der Täuschung.

Außerdem beschreiben die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs für Puddinge, andere süße Desserts und verwandte Erzeugnisse, dass bei Desserts, bei denen „Vanille“ ausgelobt und/oder eine Vanillefrucht oder Vanilleblüte abgebildet werden, der Geschmack ausschließlich aus gemahlenen Vanilleschoten, Vanillemark, Vanilleextrakt und/oder natürlichem Vanillearoma stammen sollten.

Auch der Arbeitskreis der Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) hat sich in einer Stellungnahme zu Abbildungen von Vanilleschoten und Vanilleblüten auf Lebensmitteln geäußert. Nach Auffassung des Arbeitskreises sind Abbildungen von Vanilleschoten oder Vanilleblüten auf Lebensmitteln, die nicht ausschließlich mit gemahlenen Vanilleschoten oder natürlichen Vanillearomen hergestellt sind, irreführend. Die Beschlüsse des ALS sind nicht rechtsverbindlich, sie dienen der Lebensmittelüberwachung für eine einheitliche Beurteilung von Lebensmitteln.

In dem von Ihnen beschriebenen Fall sollte das Aroma also vollständig aus der Bourbon-Vanille stammen. Nach dem Zutatenverzeichnis sieht das nicht so aus. Es ist allerdings die Frage, ob mit dem „natürlichen Aroma“ noch eine zweite Geschmacksrichtung erzeugt wird. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit wäre es im Sinne einer transparenten Kennzeichnung, dies klar zu benennen, zum Beispiel „mit Vanille-Sahne-Geschmack“.  

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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