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Verbrauchsdatum auf „veganem Hack“

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Verbrauchsdatum auf „veganem Hack“

Frage

Warum hat „veganes Hack“ ein Verbrauchsdatum und kein Mindesthaltbarkeitsdatum? Es steht deutlich drauf: "Ungeöffnet unter +4°C zu verbrauchen bis...." Weiterhin soll es vor dem Verzehr "vollständig erhitzt werden". Bei veganem Hack anderer Fabrikate stehen teilweise sogar andere Temperaturen drauf.

Für tierisches Hackfleisch gilt die “Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs”. Welche Verordnung gilt für "veganes Hack"?

Antwort

Bei welchen Lebensmitteln das Mindesthaltbarkeitsdatum durch ein Verbrauchsdatum ersetzt werden muss, regelt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Demnach müssen Lebensmittel, die „in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderblich“ sind und nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen können, mit einem Verbrauchsdatum gekennzeichnet werden.

Ob ein Lebensmittel leicht verderblich ist, hängt von vielen Faktoren ab, beispielsweise vom Ausgangsmaterial, den Verarbeitungsverfahren – beispielsweise ob eine Erhitzung stattgefunden hat – der Oberflächenstruktur und weiteren Zutaten wie Salz oder Zusatzstoffen.

Jeder Lebensmittelunternehmer muss die Vorgaben der Lebensmittelhygiene-Verordnung erfüllen. Beispielsweise muss er ein umfassendes Hygienekonzept erstellen und dieses im Betrieb umsetzen. Da tierische Lebensmittel mikrobiologisch besonders belastet sein können, gibt es für sie zusätzlich die von Ihnen genannten speziellen rechtlichen Regelungen im Hinblick auf die Hygiene. Für vegane Fleischersatzprodukte gibt es solche spezielle Regelungen nicht. 

Für die Sicherheit eines Lebensmittels ist grundsätzlich der Hersteller verantwortlich. Kommt er zu der Auffassung, dass sein Lebensmittel sehr leicht verderblich ist, so muss er ein Verbrauchsdatum kennzeichnen. Zusätzlich muss er einen Hinweis zu den Aufbewahrungsbedingungen geben, denn leicht verderbliche Lebensmittel müssen unterhalb einer bestimmten Temperatur aufbewahrt werden. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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