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Was bedeutet die Angabe „cremig gerührt“ bei Joghurt?

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Was bedeutet die Angabe „cremig gerührt“ bei Joghurt?

Frage

Es ärgert mich eigentlich schon seit Jahren, dass man im Kühlregal fast keinen Joghurt mehr findet, der NICHT „cremig gerührt“ ist. Dieses "cremig gerührt" vermittelt ein Eindruck, dass das Produkt nur gerührt wurde, damit es cremig ist. Ich wünschte, es müsste angegeben werden, was und in welcher Menge dem Joghurt hinzugefügt wurde, damit man ihn überhaupt cremig rühren konnte, also z.B. "mit x Gramm Y pro 100 g Joghurt cremig gerührt". Warum ist dieses "cremig gerührt" so, wie es jetzt eingesetzt wird, überhaupt erlaubt?

Antwort

Die Angabe „cremig gerührt“ ist eine rechtlich nicht geregelte Angabe, die einen Hinweis auf die Konsistenz beziehungsweise die Art der Herstellung des Joghurts gibt. Solche Angaben sind erlaubt, solange sie die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht täuschen. Der Hinweis gibt keine Auskunft darüber, ob dem Joghurt beispielsweise Milchpulver zugesetzt wurde.

Im Handel sind Naturjoghurts mit verschiedenen Angaben zur Konsistenz zu finden, beispielsweise „cremiger Joghurt“, „cremig gerührt“ sowie „stichfest“ oder „im Becher gereift“. Auf vielen Joghurts steht gar kein Hinweis zur Konsistenz. Die Varianten unterscheiden sich vorwiegend in der Art der Herstellung sowie der Konsistenz, die Unterschiede in der Zusammensetzung sind hingegen gering.

Nach Angaben von Joghurtherstellern ist die Nachfrage nach „cremig gerührtem“ Joghurt deutlich höher als nach „stichfestem“.

Zur Joghurtherstellung wird die Milch zunächst pasteurisiert und anschließend auf eine Temperatur von etwa 38 bis 42 Grad gebracht. Nun werden ihr Joghurtkulturen (Milchsäurebakterien) zugesetzt, die den in der Milch enthaltenen Milchzucker in Milchsäure verwandeln und sie dadurch zu Joghurt stocken lassen (Fermentation). Da ein so hergestellter Joghurt relativ dünnflüssig ist, setzen die Hersteller in der Regel Milchpulver zu oder entziehen dem Joghurt Wasser – und zwar sowohl bei der Herstellung von „stichfestem“ Joghurt als auch bei „cremig gerührtem“ Joghurt. Zugesetztes Milchpulver muss nicht deklariert werden.

Der Unterschied: „Stichfester“ Joghurt reift im Glas oder Becher und bleibt dadurch stichfest. „Cremig gerührter“ Joghurt reift in großen Tanks und wird dort gerührt, damit er eine gleichmäßige Konsistenz erhält. Nach Herstellerangaben wird bei „cremig gerührtem“ Joghurt mehr Milchpulver zugegeben als bei stichfestem, um zu verhindern, dass sich Molke absetzt. Der Joghurt bleibt angenehm cremig. Zudem werden bei den beiden Varianten in der Regel unterschiedliche Bakterienkulturen eingesetzt.  

Falls ein Hersteller bei einem Joghurterzeugnis außer Milch oder Sahne, Milchpulver oder Joghurtkulturen andere Zutaten, beispielsweise Stärke oder Gelatine, einsetzt, muss er dies auf dem Etikett in der Zutatenliste deklarieren.

Ein Naturjoghurt, der keine Zutatenliste trägt, enthält keine weiteren Zutaten als Milch, Joghurtkulturen sowie weitere zur Herstellung notwendigen Milchinhaltsstoffe, wie Milchpulver.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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