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Welche Vorgaben gibt es für Edelmarzipan?

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Welche Vorgaben gibt es für Edelmarzipan?

Frage

Ich wollte Edelmarzipan kaufen (mindestens 70 Prozent Mandeln vorgeschrieben), es sind jedoch nur 39 Prozent enthalten. Somit ist es nicht geeignet für Diabetiker. Das ist doch nicht rechtens, oder?

Antwort

Der Mandelanteil für Marzipan oder Edelmarzipan ist rechtlich nicht festgelegt.

Rechtlich bindende Vorgaben zur Zusammensetzung gibt es nur für „Lübecker Marzipan“. Die Bezeichnung ist europaweit durch das Siegel „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.) geschützt. Allerdings ist nicht der Mandelanteil festgelegt, sondern der Anteil an Marzipan-Rohmasse. Er muss bei mindestens 70 Prozent liegen. Bei „Lübecker Edelmarzipan“ muss er sogar mindestens 90 Prozent betragen.

Marzipan-Rohmasse ist nicht dasselbe wie Mandeln. Die Masse wird aus zerkleinerten Mandeln, Zucker und Wasser hergestellt, die zu einer gleichmäßigen Teigmasse vermischt werden. Gemäß den Leitsätzen für Ölsamen sollte der Zuckergehalt von Marzipan-Rohmasse bei höchstens 35 Prozent liegen und der Feuchtigkeitsgehalt bei höchstens 17 Prozent. Der Mandelanteil einer handelsüblichen Marzipan-Rohmasse liegt laut einer Marktstichprobe von Lebensmittelklarheit bei etwa 50 bis 60 Prozent.

Entsprechend diesen Leitsätzen sollte Marzipan mindestens zur Hälfte aus Marzipan-Rohmasse bestehen. Edelmarzipan sollte zu mindestens 70 Prozent aus Marzipan-Rohmasse bestehen. Da die Rohmasse selbst der Marktstichprobe zufolge nur zwischen 50 und 60 Prozent Marzipan enthält, kann der Mandelanteil auch bei Edelmarzipan unter 50 Prozent liegen.

Die Leitsätze sind rechtlich nicht bindend, dienen aber Handel und Lebensmittelüberwachung zur Orientierung. 

Wenn es Ihnen auf einen hohen Mandelanteil ankommt, sind Lübecker Edelmarzipan und Edelmarzipan eine gute Wahl. Zusätzlich können Sie bei den einzelnen Produkten noch den Mandelanteil vergleichen. Da Mandeln bei Marzipan eine wertgebende Zutat sind, müssen Anbieter den Anteil im Zutatenverzeichnis oder bei der Bezeichnung nennen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Christian Steiner
11.01.2023 - 08:15

Liebes Team von Lebensmittelklarheit,

in den Leitsätzen für Ölsamen in Marzipanrohmasse wie folgt definiert:

"Marzipanrohmasse ist eine aus blanchierten Mandeln hergestellte Masse. Sie enthält
höchstens 17 Prozent Feuchtigkeit. Der Anteil des zugesetzten Zuckers beträgt
höchstens 35 Prozent, der Mandeltrockenmassenanteil mindestens 48 Prozent und
der Mandelölgehalt mindestens 27 Prozent, beides bezogen auf die
Marzipanrohmasse mit 17 Prozent Feuchtigkeitsgehalt."

Es ist somit sehr wohl ein Mindestmandelanteil vorgeschrieben, allerdings bezogen auf die Trockenmasse. Damit soll verhindert werden, dass das Wasser in den Mandeln bei der Mengenberechnung berücksichtigt wird.

Die Aussage "Eine Mindestmenge an Mandeln ist in den „Leitsätzen für Ölsamen“ nicht beschrieben" ist somit nicht zutreffend.

Herzlichst,
Ihr Christian Steiner

PS. Verbraucher, die Wert auf einen hohen Mandelanteil legen, können auch direkt Marzipanrohmasse kaufen. Die gibt es pur bei den Backzutaten. Der Mandelanteil ist entweder bei der Bezeichnung oder im Zutatenverzeichnis erkennbar.

Redaktion Lebensmittelklarheit
12.01.2023 - 09:58

Vielen Dank für die Ergänzung. Aus den in den Leitsätzen beschriebenen Werten wie „Mandeltrockenmasse“ oder „Mandelöl“ lässt sich der Mandelanteil nicht direkt ableiten. Sie sind daher aus unserer Sicht für Verbraucher:innen entsprechend wenig hilfreich.

Christian Steiner
12.01.2023 - 17:39

Dennoch gibt es ja eine Festlegung! Diese ist sogar äußerst verbraucherfreundlich, weil Hersteller den Mandelanteil durch einen Wasserzusatz nicht schönrechnen können. Warum wollen Sie dies nicht in den Artikel aufnehmen?

Stephan Müller
08.01.2023 - 11:41

"Der Mandelanteil für Marzipan oder Edelmarzipan ist rechtlich nicht festgelegt." Diese Antwort zeigt schon, dass Klarheit durch Lobbyismus vehindert wird. Warum nicht festgelegt - das wäre zu beantworten.
Wenigstens ausgerechnete Mindestanteile an Mandelmasse % bei welchen Angaben verbindlich sind, könnte von Ihnen tabellarisch aufgelistet werden - zur Klarheit. Gibt es nicht?

Redaktion Lebensmittelklarheit
10.01.2023 - 15:55

Wie in dem Artikel beschrieben, gibt es für Marzipan keine rechtlich festgelegte Mindestmenge an Mandeln. Solche verbindlichen Mindestmengen gibt es nur für wenige Lebensmittel. Eine Mindestmenge an Mandeln ist in den „Leitsätzen für Ölsamen“ nicht beschrieben. Laut den Leitsätzen sollte der Mandelölgehalt der Marzipanrohmasse mindestens 28 Prozent und der Zuckergehalt höchstens 35 Prozent betragen. Diese Vorgaben sind für Verbraucher:innen aber sehr abstrakt und lassen sich leider nur schwer in einen Mindestanteil an Mandeln umrechnen.

Bernd Ihde
07.04.2022 - 19:53

für einen lübecker ist bedauerlich dasz auch bei "lübecker marzipan" der verbraucher so "betrogen" wird. immer darauf achten min. 52% mandeln, dann schmeckt es edel

Christian Steiner
13.01.2023 - 08:27

Wo genau ist jetzt der "Betrug"???

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