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Herkunftsangabe bei Fisch ist Pflicht – mit Ausnahmen

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Herkunftsangabe bei Fisch ist Pflicht – mit Ausnahmen

Beim Kauf von frischem und tiefgekühltem Fisch sowie bei Fischfilet erfahren Verbraucher:innen sowohl die Herkunft als auch die Fangmethode. Auch bei getrocknetem, gesalzenem oder geräuchertem Fisch sind diese Angaben Pflicht. Wurde der Fisch aber beispielsweise zu Konserven verarbeitet, sind die Angaben allenfalls als freiwillige Informationen zu finden.

Verpflichtende Angaben

Die speziellen Kennzeichnungsvorschriften betreffen nicht nur frischen und tiefgekühlten Fisch, sondern auch getrockneten, gesalzenen und geräucherten Fisch sowie Meeresfrüchte. Sie gelten sowohl für verpackte Ware als auch für lose verkauften Fisch von der Bedientheke. 

Zur Pflichtkennzeichnung gehören - zusätzlich zu den allgemein verpflichten Angaben: 

Quelle
Lebensmittelklarheit

1. Handelsbezeichnung der Fischart und der wissenschaftliche Name

Für Makrele beispielsweise muss die Handelsbezeichnung „Makrele“ sowie der wissenschaftliche Name „Scomber scombrus“ auf dem Etikett stehen. 

2. Produktionsmethode

Es muss angegeben werden

  • ob der Fisch im Meer gefangen wurde, 
  • ob er aus der Binnenfischerei (Seen und Flüssen) stammt oder 
  • ob es sich um Zuchtfisch („… in Aquakultur gewonnen“) handelt 

3. Fang- bzw. Produktionsgebiet

  • Die Angabe des Fanggebiets ist bei allen Seefischen Pflicht. Bei einigen Gebieten, beispielsweise dem Nordostatlantik (einschließlich Ostsee) oder dem Mittelmeer muss zusätzlich das Untergebiet angegeben werden. Eine korrekte Kennzeichnung lautet beispielsweise „gefangen im Nordostatlantik (Norwegische See)“.
  • Bei Fischen aus Binnenfischerei (See oder Fluss) ist das Ursprungsgewässer sowie das Herkunftsland anzugeben. Möglich wäre beispielsweise die Angabe „Chiemsee-Barsch aus Binnenfischerei, Deutschland“.
  • Bei der Zucht aus Aquakultur müssen Anbieter das Land nennen, in dem der Fisch mehr als die Hälfte seines endgültigen Gewichts erlangt oder sich während mehr als der Hälfte der Aufzuchtzeit befunden hat. Zulässig wäre beispielsweise die Angabe „Lachs, in Aquakultur, gewonnen in Norwegen“.

4. Bei Seefisch die Kategorie des Fanggeräts

Angeben ist zum Beispiel „Schleppnetzfischerei“ oder „per Angel“.

5. Auftauhinweis

Außerdem ist die Angabe, ob der Fisch aufgetaut wurde, Pflicht.

Ausnahmen

Während unverarbeitete ganze Fische, Fischfilets und geräucherter, gesalzener und getrockneter Fisch die Kennzeichnung aufweisen müssen, fehlen die Angaben auf Fischkonserven häufig. Denn zubereitete Produkte wie Fischkonserven, Fischsalate und -buletten, sowie marinierter und gekochter Fisch sind von der speziellen Fischkennzeichnung ausgenommen. Auch in der Gastronomie sind die Angaben freiwillig und daher selten zu finden.

Tipps für nachhaltigen Fischkonsum

Möchten Verbraucher:innen nachhaltigen Fisch kaufen, ist nicht nur die Information der Fischart entscheidend, sondern auch das Fanggebiet und die -methode. Die Angabe des Fanggebietes hilft Verbraucher:innen aber nur, wenn sie gleichzeitig Informationen über den Zustand der Fischbestände in dem betreffenden Gebiet haben. Hilfestellungen bieten neben den gesetzlich verpflichtenden Angaben freiwillige Kennzeichnungen und Siegel sowie Informationsangebote der Verbraucherzentralen. Hilfe beim Einkauf bietet beispielsweise der Fischratgeber der Verbraucherzentrale Hamburg. Neben Wildfisch aus nachhaltigem Fang ist auch Fisch aus ökologischer Aquakultur eine gute Wahl. Mehr zu dem Thema finden Sie hier

Berichte der Lebensmittelüberwachung zeigen, dass Fisch nicht immer vorschriftsmäßig gekennzeichnet ist. Verbraucher:innen, die sich über die unzureichende Kennzeichnung ärgern, können sich direkt im Laden beschweren und die Lebensmittelüberwachung informieren. Diese sollte die Kennzeichnung von Fisch konsequent kontrollieren und Verstöße ahnden. 

Anfragen und Beschwerden bei Lebensmittelklarheit.de zeigen außerdem, dass sich Verbraucher:innen Herkunftsangaben auch bei verarbeiteten Lebensmitteln wünschen, zum Beispiel auf Konserven. Wir fordern deshalb eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung auch bei verarbeitetem Fisch.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Durchschnitt: 5 (8 Stimmen)
Tanja Herrmann
20.03.2018 - 21:09

Für meine Bacheloarbeit würde mich gerne interessieren wie viele Verwender sich im Jahr über die mangelnde Fischkennzeichnung beschweren?

Redaktion Lebensmittelklarheit
27.03.2018 - 08:20

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