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Fruchtsaftgetränke – Hauptsache: Zuckerwasser

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Fruchtsaftgetränke – Hauptsache: Zuckerwasser

Wer sich eine „Limo“ gönnt, ist sich vermutlich darüber im Klaren, dass er ein zuckerreiches Getränk mit minimalem Fruchtanteil trinkt.

Bei Fruchtsaftgetränken ist das jedoch fraglich, denn der „Fruchtsaft“ in der Bezeichnung vermittelt ein positives Image. Mit Saft haben diese Getränke aber nicht mehr viel gemeinsam. Sie enthalten wenig Fruchtsaft, dafür reichlich Zucker und Aromen.

Erfrischungsgetränk, aber kein Saft

Manchem Verbraucher ist der Unterschied zwischen „Fruchtsaftgetränk“ und „Fruchtsaft“ möglicherweise gar nicht bewusst, ähneln sich die Namen doch sehr. Auch „Fruchtnektar“ klingt ähnlich. Doch die drei Getränkearten unterscheiden sich in der Zusammensetzung sehr stark. Sie gehören auch lebensmittelrechtlich in verschiedene Kategorien. Während Fruchtsaft und -nektar der Fruchtsaftverordnung unterliegen, zählen Fruchtsaftgetränke wie auch Limonaden zu den Erfrischungsgetränken.

Fruchtsaftgetränke: Viel Wasser, wenig Frucht

Fruchtsaftgetränke bestehen meist aus Wasser, Fruchtsaft oder –mark sowie Zucker und Aromen. Die Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission für Erfrischungsgetränke geben vor, wie viel Fruchtsaft die unterschiedlichen Fruchtsaftgetränke mindestens enthalten sollen:

Bei Getränken mit Saft von

  • Kernobst, Trauben oder Mischungen daraus: mindestens 30 Prozent
  • Zitrusfrüchten oder Mischungen aus Zitrusfrüchten: mindestens sechs Prozent
  • anderen Früchten oder Mischungen daraus: mindestens zehn Prozent

Freiwillig können Hersteller auch mehr Fruchtsaft zugeben. Der Rest wird meist mit Zuckerwasser aufgefüllt. Damit das Getränk dennoch intensiv nach der angegebenen Frucht schmeckt, ist zusätzlich meist Aroma enthalten. Es können auch sogenannte natürliche Aromastoffe verwendet werden, die nicht von den namensgebenden Früchten stammen.

Zuckerwürfel im Glas

Manchmal mehr Zucker als Frucht

Zucker kann im Extremfall in der Zutatenliste noch vor Fruchtsaft stehen. Dann ist der Zuckerzusatz eindeutig höher als der Fruchtsaftanteil. Etwa zwölf Prozent Zucker sind durchschnittlich in Fruchtsaftgetränken enthalten. Meist handelt es sich dabei in erster Linie um zugesetzten Zucker, nur bei höherem Fruchtsaftanteil spielt auch der fruchteigene Zucker eine wesentliche Rolle.

Zum Vergleich: Fruchtsaft und Fruchtnektar

Auf den ersten Blick sehen sie ähnlich aus wie Fruchtsaftgetränke: Fruchtsaft und Fruchtnektar. Doch es gibt erhebliche Unterschiede in der Zusammensetzung:

  • Fruchtsaft besteht grundsätzlich zu 100 Prozent aus Frucht.
  • Fruchtnektar besteht je nach Fruchtart zu 25 bis 50 Prozent aus Frucht, Aroma wird hier nicht zugesetzt.

Es lohnt sich, bei Fruchtgetränken die genaue Bezeichnung und die Zutatenliste auf der Verpackung zu lesen. Zusammen geben sie eindeutig Auskunft über Art und Zusammensetzung des Getränks. Der Fruchtsaftanteil muss bei Fruchtsaftgetränken deklariert sein. Viele abgebildete Früchte bedeuten dagegen nicht, dass auch viel Frucht enthalten ist.

In der Aufmachung sind Fruchtsaftgetränke kaum von Fruchtsaft oder Fruchtnektar zu unterscheiden. Es werden häufig viele Früchte auf den Packungen abgebildet, obwohl der Fruchtsaftanteil gering ist. Umso wichtiger ist es, dass der Käufer schon durch die Bezeichnung auf der Vorderseite des Produktes erfährt, welches Getränk er wählt: beispielsweise „Orangen-Fruchtsaftgetränk mit 20 % Fruchtgehalt“.

Problematisch sind immer wieder Fruchtabbildungen auf Verpackungen von Fruchtsaftgetränken aus verschiedenen Früchten. Zwar dürfen Abbildungen nicht täuschen. Die Praxis zeigt aber immer wieder, dass sie falsche Erwartungen wecken: Häufig sind vergleichsweise teure Fruchtarten wie Himbeeren oder Erdbeeren auf dem Etikett überproportional dargestellt. Preisgünstige Säfte wie Apfel- und Orangensaft spielen in der Abbildung dagegen kaum oder gar keine Rolle, auch wenn sie den wesentlichen Anteil am Fruchtsaftgehalt ausmachen.

Um eine Täuschung zu vermeiden, dürfen Abbildungen aus unserer Sicht kein falsches Bild vermitteln.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
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Mustafa Öztosun
27.05.2021 - 08:58

Sie schreiben "Fruchtnektar besteht je nach Fruchtart zu 25 bis 50 Prozent aus Frucht, Aroma wird hier nicht zugesetzt.".

D. h., gesetzlich betrachtet darf Fruchtnektar kein/keinen Aroma/Aromastoff/natürlichen Aromastoff enthalten?

Redaktion Lebensmittelklarheit
27.05.2021 - 16:43

Genau. Ein Zusatz von Aroma ist in Fruchtnektar nicht erlaubt.

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