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Gesundheitsbezogene Werbung – Werbeversprechen unter Kontrolle

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Gesundheitsbezogene Werbung – Werbeversprechen unter Kontrolle

Viele Lebensmittel versprechen eine Extraportion Gesundheit. Doch seit mehreren Jahren dürfen Hersteller ihre Lebensmittel nur mit von der Europäischen Kommission erlaubten Gesundheitsslogans bewerben. Alle anderen Werbeaussagen zur Gesundheit bestimmter Produkte sind verboten. Wenn Gesundheitswerbung erlaubt ist, heißt das aber nicht automatisch, dass die damit beworbenen Lebensmittel sinnvoll oder notwendig sind.

Wohl nur wenige Menschen können von sich behaupten, immer gesund und abwechslungsreich zu essen. Da kommen Lebensmittel, die für einen angeblichen Ausgleich sorgen, wie gerufen. 2006 beschloss die Gesetzgebung der EU, dem Wildwuchs an nicht beweisbaren Aussagen zur Gesundheit ein Ende zu setzen; die so genannte Health-Claims-Verordnung, eine Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben, trat in Kraft. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit wurde beauftragt, die Werbeversprechen zu überprüfen. Aufgrund der großen Anzahl von Anträgen hat es fünf Jahre gedauert, bis die Europäische Kommission im Mai 2012 eine Liste mit erlaubten gesundheitsbezogenen Aussagen veröffentlicht hat. Diese Liste wird seither fortlaufend erweitert.

Erlaubte gesundheitsbezogene Aussagen

Zugelassen hat die Europäische Kommission überwiegend Werbung für Vitamine und Mineralstoffe. Hersteller, die bestimmte Mengen zusetzen, dürfen zum Beispiel damit werben, dass Vitamin C zur normalen Funktion des Immunsystems beiträgt oder Calcium für die Erhaltung normaler Knochen benötigt wird. Das gilt für alle Arten von Lebensmitteln, also auch für Nahrungsergänzungsmittel.

Auch auf die positive Wirkung von Ballaststoffen aus Roggen für die Verdauung dürfen die Hersteller hinweisen. Ebenso dürfen sie damit werben, dass der Zusatz bestimmter Fettsäuren sich auf den Blutfettspiegel auswirkt und dass sie die normale Sehkraft und die Gehirnfunktion unterstützen. Auch die Aussagen, dass Phytosterine den Cholesterinspiegel senken und Wasser die Körpertemperatur reguliert, sind erlaubt.

Verbotene gesundheitsbezogene Angaben

Für viele eingereichte Aussagen konnte kein Nachweis erbracht werden. Folgende Aussagen sind beispielsweise inzwischen verboten:

  • Glucosamin für gesunde Knochen und Gelenke
  • Cranberry zur Förderung der Blasengesundheit
  • Probiotische Joghurts wirken positiv auf das Immunsystem

Wie manche Anbieter mit den Claims umgehen

Hersteller bedienen sich der langen Liste an erlaubten Aussagen anders als ursprünglich gedacht: Jeder kann im Prinzip seine Produkte mit positiven Wirkungen auf das Immunsystem, "die Zellen" oder die Verdauung bewerben – er muss nur die richtigen Vitamine, Mineralstoffe oder sonstige in der Liste erwähnten Substanzen einsetzen.

Einige Hersteller, die früher mit einem inzwischen verbotenen Claim warben, versetzen ihre Produkte nun zusätzlich mit Stoffen, für die die gewünschte Werbeaussage gestattet ist. Für einen Joghurt mit probiotischen Bakterien ist der Slogan "Stärkung des Immunsystems" beispielsweise nicht mehr erlaubt. Ein Hersteller kann den Joghurt aber kurzerhand mit den Vitaminen B6 und D aufpeppen und wieder auf das Immunsystem hinweisen. Denn in Zusammenhang mit diesen Vitaminen ist der Claim erlaubt: "trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei.

Allerdings sind Firmen relativ eng an die Textvorgabe der EU gebunden, ein anderer als der zugelassene Gesundheitsbezug darf dabei nicht entstehen. Eine "Stärkung des Immunsystems" ist deutlich mehr als ein „Beitrag zu einer normalen Funktion des Immunsystems“. Solche „Übertreibungen“ sind nicht erlaubt.

Zu viele Vitamine können schaden

Die meisten der anerkannten Auslobungen beziehen sich auf Nährstoffe, mit denen die Bevölkerung in der Regel hinreichend versorgt ist.

Wer ständig zu angereicherten Produkten oder gar Nahrungsergänzungsmitteln greift, riskiert damit unter Umständen eine Überversorgung mit bestimmten Stoffen. Dies ist keineswegs so unproblematisch, wie allgemein angenommen wird. Es mehren sich die Hinweise, dass ein Zuviel an zugesetzten Vitaminen eher schadet als nützt.

Zwar wurde mit der jetzigen Positivliste dem Wildwuchs an unbewiesenen Aussagen Einhalt geboten, doch vieles ist noch ungeregelt. Es gibt beispielsweise auch weiterhin keine Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Lebensmitteln.

Verbraucher sind jedoch damit überfordert, selbst einzuschätzen, ob das eigene Essverhalten bereits zu einer Überversorgung führt oder nicht. Auch fehlt ein schlüssiges Konzept, um zu bewerten, wie mit vielen verschiedenen Stoffen angereicherte Lebensmittel wirken und wie Verbraucher vor eventuellen negativen Folgen dieser Nährstoffcocktails geschützt werden können.

Und ein Kernpunkt der Verordnung steht noch aus: die Festlegung der sogenannten Nährwertprofile – nicht zu verwechseln mit der Nährwertkennzeichnung. Die Health-Claims-Verordnung sieht vor, dass ernährungsphysiologisch ungünstige Lebensmittel nicht mit dem positiven Image "Gesundheit" werben dürfen. Die EU-Kommission soll Nährwertprofile und damit Höchstwerte für Zucker, Fett und Salz festlegen. Werden diese überschritten, dürfen sie zwar verkauft werden, aber es darf keine gesundheitsbezogene Werbung auf der Verpackung stehen.

Doch die Diskussion ruht seit Jahren. So können Hersteller derzeit auch Fett- und Zucker-"Bomben" mit Vitaminen anreichern und ihnen deshalb einen gesunden Anstrich verpassen. Deshalb fordert die Verbraucherzentrale,

  • dass endlich Nährwertprofile festgelegt werden, die bereits seit Anfang 2009 ausstehen. Ohne Nährwertprofile bieten die gesundheitsbezogenen Angaben keine sinnvolle Verbraucherinformation,
  • dass Höchstmengen für die Anreicherung mit Mikronährstoffen festgelegt werden.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
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