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Leitsätze für Lebensmittel bieten Orientierung

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Leitsätze für Lebensmittel bieten Orientierung

Was genau steckt in „Fleischwurst“, „Weizenmischbrot“ oder „Fruchteiskrem“? Das steht unter anderem in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs. Die Leitsätze beschreiben was Verbraucher:innen, die Lebensmittelüberwachung, die Lebensmittelwirtschaft und die Wissenschaft von einem bestimmten Lebensmittel erwarten.

Die Leitsätze enthalten für eine Vielzahl von Lebensmitteln, für die es keine speziellen Rechtsvorschriften gibt, offizielle Bezeichnungen und Produktbeschreibungen. In die Entstehung der Leitsätze sind verschiedene Interessengruppen einbezogen – auch Verbraucherorganisationen sind beteiligt.

Leitsätze beschreiben übliche Zusammensetzung

Leitsätze führen allgemein verständliche und am Markt übliche Bezeichnungen auf und beschreiben Herstellung, Beschaffenheit oder sonstige Merkmale, die Lebensmittel üblicherweise aufweisen. So wird beispielsweise dargestellt, welche Rohstoffe bei der Herstellung eingesetzt werden und wie hoch der Anteil an Wert gebenden Zutaten sein sollte. Die Leitsätze beschreiben auch, wie viel Wasser oder Wert mindernde Bestandteile maximal enthalten sein sollen. Bei manchen Lebensmitteln führen sie außerdem die gebräuchlichen Herstellungsverfahren an.

Folgende Beschreibungen sind beispielsweise in den Leitsätzen zu finden:

  • die Menge an Weizenmehl in einem Weizenmischbrot,
  • den maximalen Anteil an Stämmen, Blättern und überreifen Röschen in tiefgekühltem Broccoli,
  • den Anteil von Geflügelfleisch im Feinkost-Geflügelsalat 
  • eine Maßzahl für den Magerfleischanteil bei Salami.

Bisher gibt es Leitsätze für 23 Produktgruppen, zum Beispiel für Brot und Kleingebäck, Fleisch- und Fleischerzeugnisse sowie weinähnliche und schaumweinähnliche Getränke. Darin sind über 2000 Lebensmittel aufgelistet und beschrieben.

Wichtig: Die Leitsätze geben die gängige Praxis wieder. Sie legen nicht fest, was aus Sicht der Verbraucher:innen wünschenswert wäre.

Schutz vor Täuschung

Leitsätze dienen als Schutz vor Täuschung, denn sie stellen dar, welche Produktqualität Verbraucher:innen bei Verwendung einer bestimmten Bezeichnung üblicherweise erwarten können, also was der gängigen Herstellungspraxis und der berechtigten Verbrauchererwartung entspricht.

Andererseits können Unternehmen von den in den Leitsätzen beschriebenen Merkmalen abweichen. In diesem Fall müssen sie die veränderte Beschaffenheit auf dem Produkt ausreichend kenntlich machen.

Leitsätze sind keine Rechtsvorschriften

Die Beschreibungen in den Leitsätzen sind so genannte objektivierte Sachverständigengutachten. Sie dienen allen Beteiligten aus Herstellung, Handel und Lebensmittelüberwachung als Anhaltspunkt.

Auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen werden die Leitsätze als Entscheidungshilfe herangezogen. Rechtsverbindlich sind sie aber nicht.

Alle Interessengruppen sind vertreten

Die Leitsätze des Lebensmittelbuchs werden von der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission erarbeitet. Ihr gehören je acht Vertreter aus Wissenschaft, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherorganisationen und Lebensmittelwirtschaft an.

Dieses Gremium hat die Aufgabe, unter Berücksichtigung der sehr unterschiedlichen Interessen der Mitglieder gemeinsame Verkehrsauffassungen zu den einzelnen Lebensmitteln zu ermitteln.

Verbraucher:innen können mitwirken

Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission wird auch tätig, wenn sie Anträge über Änderungen oder Ergänzungen erhält. Solche Anträge können nicht nur Verbände, einzelne Betriebe oder Interessenvertreter einreichen, sondern auch Verbraucher:innen. Der Antrag ist schriftlich an das Sekretariat der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission zu richten.

Die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs sind über mehrere Jahrzehnte historisch gewachsen. Sie werden zwar inzwischen häufiger aktualisiert. Trotzdem sind zum Teil Bezeichnungen, Merkmale und Verarbeitungsverfahren enthalten, die heute nicht mehr den Erwartungen der Verbraucher:innen entsprechen.
So ist eine Reihe von Bezeichnungen für viele Verbraucher:innen nicht mehr nachvollziehbar: beispielsweise der Bayerische Leberkäse, ohne Leber, oder der Früchtetee, der die abgebildeten Fruchtarten gar nicht enthält.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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