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Regionalfenster: Freiwillige Kennzeichnung für regionale Lebensmittel

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Regionalfenster: Freiwillige Kennzeichnung für regionale Lebensmittel

Mit dem Regionalfenster können Anbieter ihre regionalen Produkte freiwillig kennzeichnen.
Es informiert über die regionale Herkunft der eingesetzten landwirtschaftlichen Zutaten sowie über den Ort der Verarbeitung. Zusätzlich kann die Herkunft der landwirtschaftlichen Vorstufen oder Betriebsmittel, zum Beispiel Futtermittel oder Saatgut, deklariert werden.

Die wichtigsten Vorschriften für die Angabe der Herkunft im Regionalfenster sind:

  • Die Region, aus der die Rohware bezogen wird, muss eindeutig benannt sein, beispielsweise ein Bundesland, Landkreis oder Radius in Kilometern.
  • Die erste Hauptzutat und die wertgebenden Zutaten müssen zu 100 Prozent aus der definierten Region stammen.
  • Macht die erste Hauptzutat weniger als 51 Prozent des Produktgesamtgewichtes aus, müssen die weiteren Zutaten ebenfalls zu 100 Prozent aus der definierten Region stammen, bis mindestens 51 Prozent des Gesamtgewichtes erreicht sind.
  • Bei zusammengesetzten Produkten muss die Gesamtsumme aller regionalen Rohstoffe als Prozentzahl angegeben werden.
Regionalfenster Beispielkennzeichnung Schwein aus Bayern

Aussagen zur Art der Erzeugung, wie „ökologisch“ oder „ohne Gentechnik“ sind im Regionalfenster nicht erlaubt.

Ende 2018 gab es bundesweit etwa 780 Lizenznehmer, die etwa 4200 Produkte mit dem Regionalfenster anbieten. Am häufigsten ist das Zeichen auf Obst, Gemüse oder Kräutern zu finden. Auch Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte und Eier sind vergleichsweise häufig mit dem Regionalfenster gekennzeichnet.

Das Regionalfenster wurde im Jahr 2011 vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz initiiert. Für die Vergabe der Lizenzen ist der Trägerverein Regionalfenster e.V. zuständig. Er lässt auch die Zertifizierungsunternehmen zu, die den Lizenznehmer überprüfen. Die jeweiligen Zertifizierungsstellen werden im Regionalfenster benannt.


Quelle: www.regionalfenster.de

Die Verbraucherzentralen bewerten das Regionalfenster positiv, sehen aber Nachbesserungsbedarf. Kritisch beurteilen sie vor allem, dass der Mindestanteil an regionalen Zutaten bei zusammengesetzten Produkten im Minimalfall nur 51 Prozent beträgt. Tiere müssen außerdem nicht von der Geburt an in der Region gehalten werden, sondern erst in der Mastphase. Auch müssen Futtermittel nicht aus der genannten Region stammen.

Da die Kennzeichnung freiwillig ist, können andere Anbieter ihre Produkte nach wie vor als „regional“ oder „aus der Heimat“ bewerben, ohne festgelegte Kriterien dafür zu erfüllen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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