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Süße Zusatzstoffe: Zuckeraustauschstoffe und Süßstoffe

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Süße Zusatzstoffe: Zuckeraustauschstoffe und Süßstoffe

Zucker, Zuckeraustauschstoffe, Süßstoffe, süßende Zutaten, Zuckerarten – bei der Vielfalt an Bezeichnungen für Süßmacher in verarbeiteten Lebensmitteln kann man leicht den Überblick verlieren.

Neben den verschiedenen Ein- und Zweifachzuckern wie Saccharose (Haushaltszucker), Fruktose (Fruchtzucker) oder Glukose (Traubenzucker) kommen häufig noch so genannte Süßungsmittel zum Einsatz. Hier unterscheidet man zwischen Süßstoffen und Zuckeraustauschstoffen.

Süßstoffe

Süßstoffe haben eine Süßkraft, die 30- bis 3.000fach höher als die von Zucker ist. Dabei enthalten Süßstoffe in der geringen verwendeten Menge minimal oder gar keine Kalorien. Sie werden vor allem in brennwertreduzierten Lebensmitteln, zum in Beispiel Light-Erfrischungsgetränken, sowie als Tafelsüße eingesetzt – also beispielsweise in Form von Tabletten zum Süßen von Speisen oder Getränken.

In der EU sind zwölf Süßstoffe als Zusatzstoff zugelassen:

  • Acesulfam K (E 950)
  • Aspartam (E 951)
  • Cyclamat (E 952)
  • Saccharin (E 954)
  • Sucralose (E955)
  • Thaumatin (E957)
  • Neohesperidin DC (E 959)
  • Steviolglycoside aus Stevia (E960a)
  • Enzymatisch hergestellte Steviolglycoside (E960c)
  • Neotam (E961)
  • Aspartam-Acesulfam-Salz (E 962)
  • Advantam (E 969)

Zuckeraustauschstoffe

Zuckeraustauschstoffe, auch Zuckeralkohole oder mehrwertige Alkohole genannt, gehören ebenfalls zu den Süßungsmitteln. Sie werden insulinunabhängig im Stoffwechsel verwertet. Daher wurden sie früher in Diabetiker-Lebensmitteln eingesetzt. Ihr Energiegehalt wird mit 2,4 Kilokalorien pro Gramm angesetzt. Damit sind sie deutlich kalorienärmer als Zucker. Erythrit ist kalorienfrei. Da sie nicht kariesfördernd wirken, findet man sie insbesondere in „zuckerfreien“ Bonbons und „zahnschonenden“ Süßigkeiten. Immer öfter werden sie auch bei der Herstellung von Fertigprodukten eingesetzt. Größere Mengen Zuckeralkohole können abführend wirken, also Durchfall hervorrufen.

In der EU sind acht Zuckeraustauschstoffe zugelassen:

  • Sorbit (E 420)
  • Mannit (E 421)
  • Isomalt (E 953)
  • Maltit (E 965)
  • Lactit (E 966)
  • Xylit (E967)
  • Erythrit (E 968)
  • Polyglycitolsirup (E 964)

Kennzeichnung

Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe werden lebensmittelrechtlich unter dem Begriff „Süßungsmittel“ zusammengefasst.

Für Süßungsmittel in Lebensmitteln gilt eine Reihe spezieller Kennzeichnungsvorschriften:

  1. Lebensmittel, die einen der oben genannten Zusatzstoffe enthalten, müssen den Hinweis „mit Süßungsmittel(n)“ tragen. Sind in dem Lebensmittel sowohl Zucker als auch die oben aufgeführten Süßungsmittel enthalten, muss auf dem Etikett stehen: „mit Zucker(n) und Süßungsmittel(n)“.
  2. Zusätzlich muss die Zutatenliste  wie bei allen Zusatzstoffen jeweils die Klassenbezeichnung – in diesem Fall „Süßungsmittel – und die Substanz oder die E-Nummer des Zusatzstoffs nennen, also beispielsweise „Süßungsmittel Aspartam“.  
  3. Bei den Zuckeraustauschstoffen muss der Warnhinweis "Kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken" auf der Verpackung erscheinen, wenn ihr Anteil über 10 Prozent am Gesamtprodukt beträgt.
  4. Eine besondere Kennzeichnung ist auch für Aspartam und Aspartam-Acesulfam-Salz verpflichtend. Wurde eines der beiden Süßungsmittel zugesetzt, muss der Hersteller darauf hinweisen, dass das Lebensmittel eine Phenylalaninquelle enthält. Dieser Hinweis ist für Menschen mit der seltenen Stoffwechselkrankheit Phenylketonurie wichtig. 
Bei lose verkauften Lebensmitteln muss das einzelne Süßungsmittel nicht explizit genannt werden. Es genügt derzeit die Angabe „mit Süßungsmittel(n)“ auf einem Schild und gegebenenfalls die Hinweise auf die abführende Wirkung oder die Phenylalaninquelle.

Nährwertkennzeichnung

Zuckeraustauschstoffe können zum Nährwert beitragen, müssen aber nicht separat in der Nährwerttabelle genannt werden. Sie gehören zu den Kohlenhydraten, aber nicht zum Zucker. Süßstoffe tragen praktisch nicht zum Nährwert bei. 

Die Nährwerttabelle eines zuckerfreien Bonbons, das mit Zuckeraustauschstoffen gesüßt ist, kann somit über 90 Prozent Kohlenhydrate enthalten, aber nur minimale Mengen oder gar keinen Zucker. Diese Werte können irritieren. Viele Hersteller weisen deshalb zusätzlich auch die „mehrwertigen Alkohole“ aus. Diese wichtige Information ist aber nicht verpflichtend.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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