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Versteckte Preiserhöhungen: Das können Sie tun

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Versteckte Preiserhöhungen: Das können Sie tun

Steigende Preise bei Lebensmitteln setzen Verbraucher:innen derzeit zu. Besonders ärgerlich ist es, wenn der Preis eines Produktes scheinbar gleich geblieben ist, in der Verpackung aber weniger Inhalt steckt. Die Beschwerden über solche versteckten Preiserhöhungen nehmen derzeit zu. Verbraucher:innen müssen sehr genau hinschauen, um solche Tricksereien erkennen zu können.

„Rama“ von 500 Gramm auf 400 Gramm geschrumpft

Besonders viele Beschwerden sind in den letzten Wochen bei der Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) sowie bei Lebensmittelklarheit zur „Rama“-Margarine von Upfield eingegangen. Die Verpackung hat sich kaum verändert, aber seit kurzem stecken nur noch 400 statt 500 Gramm im Becher. Laut vzhh ist der Preis mit 2,19 Euro pro Packung bei verschiedenen Händlern gleich geblieben. Das entspricht einer versteckten Preiserhöhung von 25 Prozent. Zwar muss die Füllmenge immer auf der Verpackung stehen. Wer aufgrund der Bechergröße und dem Preis aber nicht damit rechnet, bemerkt das vielleicht erst zuhause.  

Auch zu Tiefkühltorten, Keksen und Müsli sind Beschwerden zu versteckten Preiserhöhungen eingegangen. Vielfach lässt sich die geringere Füllmenge auf den ersten Blick schwer erkennen, weil die Schachtel oder Dose gleich groß geblieben ist. Rechtlich ist es für Verbraucherzentralen schwierig, dagegen vorzugehen, denn Hersteller schreiben die neue Füllmenge wie vorgeschrieben auf die Verpackung. 

Füllmenge und Grundpreise vergleichen

Verbraucher:innen, die nicht auf versteckte Preiserhöhungen hereinfallen möchten, müssen nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Füllmenge achten. Wer bestimmte Lebensmittel öfter kauft, erkennt so den geschrumpften Inhalt. 

Der Grundpreis hilft ebenfalls, Preise zu vergleichen und bei einer Preiserhöhung beispielsweise auf ein Produkt eines anderen Anbieters auszuweichen. Der Grundpreis bei Lebensmitteln muss grundsätzlich auf ein Kilogramm oder einen Liter bezogen sein. Er erspart ein aufwändiges Umrechnen, wenn Sie Preise von Lebensmitteln mit unterschiedlichen Füllmengen vergleichen wollen. In der Regel steht der Grundpreis nicht auf dem Produkt selbst, sondern auf einem Schild am Regal. 

Versteckte Preiserhöhungen sind aus Sicht von Lebensmittelklarheit immer ein Ärgernis. In Zeiten stark steigender Lebensmittelpreise sind alle Praktiken, die Preiserhöhungen verschleiern, besonders unfair gegenüber Verbraucher:innen. Hersteller sollten auf solche Tricksereien verzichten.  
 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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