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Werbung mit Heimat und Region – gesetzlich nicht klar geregelt

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Werbung mit Heimat und Region – gesetzlich nicht klar geregelt

„Aus der Region“, „aus der Heimat“ oder aus dem jeweils eigenen Bundesland: Glaubt man der Werbung, stammen viele Produkte direkt aus der Umgebung. Ein werbewirksames Versprechen, denn laut der repräsentativen Studie „Ökobarometer 2017“* bevorzugen 87 Prozent der Verbraucher Lebensmittel aus der Region. Doch was unter der Angabe auf Lebensmitteln zu verstehen ist, bleibt häufig ein Geheimnis der Hersteller.

Grundsätzlich müssen Regionalangaben zwar korrekt sein und dürfen nicht täuschen. Sie sind derzeit jedoch rechtlich kaum geregelt. Oft ist die Region nicht eindeutig beschrieben und es bleibt unklar, ob sich die Angabe auf den Ursprung der Rohstoffe, den Verarbeitungsort oder auf beides bezieht. Manchmal stammt auch nur die Rezeptur aus der benannten Region, während die Zutaten deutlich weiter gereist sind und auch die Produktion nicht vor Ort stattfindet.

EU-Herkunftszeichen können falsche Erwartungen wecken

Zwei verschiedene Siegel zur Herkunftskennzeichnung sind EU-weit rechtlich geregelt: Die „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.) und die „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.). Aber nur bei dem ersten Siegel müssen sowohl die Rohstoffe aus der Region stammen als auch die Produktionsschritte in der Region erfolgen. Bei der „geschützten geografischen Angabe“ muss nur ein Produktionsschritt in der Region erfolgen, die Rohstoffe können auch aus anderen Regionen oder Ländern stammen. Die Siegel sehen ähnlich aus, unterscheiden sich aber farblich.  

Regionalfenster: Freiwilliges Siegel bietet Orientierung

Eine weitere Möglichkeit zur Orientierung bietet das Regionalfenster, das vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ins Leben gerufen wurde. Es informiert über die regionale Herkunft der eingesetzten landwirtschaftlichen Zutaten sowie über den Ort der Verarbeitung. Bei verarbeiteten Lebensmitteln erfahren Verbraucher, wie viel Prozent der Zutaten aus der Region stammen. Die Verwendung des Siegels ist freiwillig.

Weitere Regional-Siegel und Initiativen sind häufig von Handelsketten oder Erzeugerverbänden initiiert und dienen diesen als Marketinginstrument. Nach welchen Kriterien die Siegel vergeben werden, ist auf den ersten Blick nicht immer erkennbar.    

*Das Ökobarometer ist eine in regelmäßigen Abständen vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Auftrag gegebene repräsentative Umfrage unter Verbrauchern zu ihrem Konsum von Biolebensmitteln.

Die Vielzahl an Siegeln und Angaben, die zurzeit eine regionale Herkunft bewerben, birgt aus Sicht der Verbraucherzentrale ein hohes Täuschungspotenzial. Es ist zu befürchten, dass die Erwartungen der Verbraucher stark von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen.

Dem Wunsch der Verbraucher nach Produkten aus regionaler Erzeugung sollte der Gesetzgeber mit klaren rechtlichen Regelungen Rechnung tragen. Nur eine eindeutige, verständliche und nachvollziehbare Kennzeichnung der Produkte kann aus Sicht der Verbraucherzentrale Missverständnisse bei Käufern vermeiden.

Erste Schritte für eine klarere Kennzeichnung sind mit dem „Regionalfenster“ zwar bereits umgesetzt. Da diese Angabe freiwillig ist, ersetzt sie keine rechtliche Regelung.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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