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CBD-Öle: Die meisten dürften nicht im Regal stehen

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CBD-Öle: Die meisten dürften nicht im Regal stehen

CBD-Öle sollen gegen Schmerzen, Ängste oder Depressionen wirken. Zwei bis drei Tropfen unter die Zunge geträufelt, und schon verschwinden die Beschwerden – so steht es zumindest auf unzähligen Internetseiten. Doch nicht nur die Werbung ist fragwürdig. Die Frage, ob die Produkte überhaupt verkehrsfähig sind, beschäftigt inzwischen mehrere Gerichte. Zuletzt entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, dass Lebensmittel, die durch Extraktion gewonnenes Cannabidiol (CBD) enthalten, als neuartig im Sinne der Novel-Food-Verordnung einzustufen sind. Sie benötigen daher eine entsprechende Zulassung, zu der auch eine Sicherheitsprüfung gehört. Dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist derzeit kein Fall bekannt, wonach der Verkauf von CBD-Öl erlaubt wäre.

Was ist CBD-Öl?

CBD ist die Abkürzung für Cannabidiol, einen Inhaltsstoff der Hanfpflanze. Im Gegensatz zum Hanfbestandteil Tetra-Hydrocannabinol (THC) hat CBD keine berauschende Wirkung. Es gibt Hinweise, dass CBD entzündungshemmend und schmerzlindernd wirkt. Diese Hinweise sind allerdings noch nicht ausreichend wissenschaftlich gesichert. Auch Fragen zu Dosierung und möglichen Nebenwirkungen sind noch nicht geklärt. Unter anderem kann es zu Schläfrigkeit und Benommenheit, aber auch zu Schlafstörungen, innerer Unruhe und Appetitlosigkeit kommen. Als Basis enthalten die Öle häufig Hanföl oder weitere Pflanzenöle, denen extrahiertes Cannabidiol zugefügt wurde.

Werbung mit Heilversprechen bei Nahrungsergänzungsmitteln verboten

CBD-Öle werden in der Regel als Nahrungsergänzungsmittel vermarktet. Sie gelten damit als Lebensmittel und sind zur Ergänzung der Ernährung von gesunden Menschen bestimmt. Anbieter dürfen sie grundsätzlich nicht mit krankheitsbezogenen Aussagen bewerben. Dennoch sind entsprechende Aussagen zur Wirkung von CBD-Ölen in zahlreichen Blogs und Erfahrungsberichten von Influencern zu lesen. Diese Aussagen sollten Verbraucher kritisch hinterfragen. Wären die Mittel tatsächlich so wirksam wie behauptet, müssten sie als Arzneimittel geprüft und zugelassen werden.

Für die Überwachung des Verkaufs von Lebensmitteln, auch von Produkten mit Cannabidiol, sind die jeweiligen Landesbehörden zuständig. In einigen Bundesländern wurden bereits Produkte vom Markt genommen, in anderen laufen Gerichtsverhandlungen. Bis zur Entscheidung werden die Produkte weiter angeboten. Die Verbraucherzentralen raten vom Verzehr CBD-haltiger Produkte ab. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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