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Erfolgreich abgemahnt: Ein Kräuterauszug ist kein Enziansaft

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Erfolgreich abgemahnt: Ein Kräuterauszug ist kein Enziansaft

Gelber Enzian ist eine seltene und teure Pflanze. Doch wie viel Enzian tatsächlich in dem Produkt „Gelber Enziansaft“ der Dr. Dünner AG steckt, ist bislang auf dem Etikett nicht ersichtlich. Laut Zutatenliste enthält das Produkt allerdings keinen frisch gepressten Enziansaft, sondern besteht neben Fruchtsäften zu 71 Prozent aus einem wässrigen Kräuterauszug aus Enzian und weiteren Kräutern. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Anbieter, die Dr. Dünner AG daraufhin erfolgreich abgemahnt.   

Der Anbieter brachte das Produkt als Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt und bewarb es unter anderem mit der Aussage: „Unterstützt die Leberfunktion“. Eine hessische Verbraucherin kaufte das Produkt in der Annahme, einen Kräutersaft zu erhalten. Beim Lesen der Zutatenliste fiel der Konsumentin auf, dass in der Flasche ein wässriger Kräuterauszug steckte. Die Verbraucherin ärgerte sich zudem, dass nicht erkennbar war, wie viel Enzian tatsächlich in dem Produkt steckte, und meldete das Produkt an Lebensmittelklarheit. Die Expertinnen konnten den Täuschungsvorwurf nachvollziehen und gaben den Fall an den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) weiter, der den Hersteller zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufforderte.

Mengenangabe darf nicht fehlen

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht irreführen, das schreibt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung vor. Nach Ansicht des vzbv sollte der Hersteller einen wässrigen Kräuterauszug nicht als Saft bezeichnen. Zudem muss der Anbieter für Zutaten, die er auf dem Etikett hervorhebt, eine Mengenangabe machen. Die Mengenangabe für den Enzian fehlt. Ein weiterer Kritikpunkt des vzbv bezog sich auf die gesundheitsbezogene Aussage „Unterstützt die Leberfunktion“. Diese Angabe ist nur für bestimmte Inhaltsstoffe – in diesem Fall für die Zutat Cholin – zugelassen. Der Anbieter muss die Aussage nach Ansicht des vzbv daher auch konkret auf Cholin beziehen und darf sie nicht dem ganzen Produkt zusprechen.

Die Dr. Dünner AG hat die Unterlassungserklärung unterzeichnet und darin zugesichert, das Produkt auf dem deutschen Markt nicht mehr in der bisherigen Aufmachung zu vertreiben.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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