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Gericht untersagt Werbung zu angeblichem Corona-Schutz

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Gericht untersagt Werbung zu angeblichem Corona-Schutz

Seit Beginn der Corona-Pandemie fallen vermehrt Unternehmen auf, die sich die Sorge von Verbraucherinnen und Verbrauchern um ihre Gesundheit zunutze machen und mit unzulässigen Gesundheitsaussagen werben. Auch die „Your Superfoods GmbH“ warb auf ihrer Homepage mit zweifelhaften Versprechen zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus für ihre Produkte, eine Reihe von Pflanzenpulvern. Die Verbraucherzentrale Berlin sah darin einen Verstoß gegen das Lebensmittelrecht und mahnte den Anbieter daraufhin ab.

Da die Your Superfoods GmbH zwar die kritisierten Aussagen entfernte, aber keine Unterlassungserklärung abgab, zogen die Verbraucherschützer vor Gericht – mit Erfolg: In einem Versäumnisurteil entschied das Landgericht Berlin zugunsten der Verbraucherzentrale.   

Schutz vor Corona vorgetäuscht

Der Anbieter von Smoothiepulvern aus sogenannten „Superfoods“ hatte im Onlineshop sowie bei Facebook unter anderem mit folgenden Aussagen geworben: „Das Coronavirus ist in aller Munde. Und leider können wir nicht alles kontrollieren, was um uns herum passiert, aber wir können unser eigenes Immunsystem stärken. Um dein Immunsystem zu stärken(...)“. Es schloss sich direkt eine Werbung für verschiedene Produkte an, denen immunstärkende Eigenschaften zugeschrieben wurden. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Berlin nutzte der Hersteller damit bewusst die Ängste der Kunden aus und erweckte die Erwartung, die Produkte könnten einen Schutz vor Ansteckung bieten.

Doch Nahrungsergänzungsmittel oder Pflanzenpulver zählen als Lebensmittel und dürfen daher nicht damit beworben werden, dass sie vor Krankheiten schützen, diese lindern oder sogar heilen. Die Verbraucherzentrale Berlin rät Verbraucherinnen und Verbrauchern dazu, entsprechend beworbene Produkte zu meiden und unseriöse Händler zu melden.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: „Verbraucherzentrale Berlin gewinnt Klage gegen Anbieter von Superfoods“ Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin vom 01.10.2020

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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