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Gerichtsurteil: Teekanne darf Tee nicht mit „Schlank & Fit“ bewerben

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Gerichtsurteil: Teekanne darf Tee nicht mit „Schlank & Fit“ bewerben

Hersteller dürfen ihre Lebensmittel nicht beliebig mit Gesundheitsversprechen bewerben, das schreibt die europäische Health-Claims-Verordnung vor. Ein Tee mit dem Namen „Schlank & Fit“ ist daher nach Ansicht der Verbraucherzentrale Hessen unzulässig. Nachdem eine Verbraucherin sich über den Kräutertee von Teekanne beschwert hatte, reichte die Verbraucherzentrale Klage gegen den Hersteller ein. Das Landgericht hat sich nun der Auffassung der Verbraucherzentrale Hessen angeschlossen und dem Anbieter untersagt, sein Produkt weiter in der bisherigen Aufmachung zu verkaufen.

Gericht: Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung

Auf dem Kräutertee „Schlank & Fit“ war eine junge, Sport treibende Frau abgebildet, dazu der Slogan „Kräuterteemischung zum Leichtfühlen“ sowie ein Zitat der Tennisspielerin Steffi Graf, die das Produkt als „Wohlfühl-Tee“ bezeichnete. Bereits die Angabe „Schlank & Fit“ wertete das Gericht als gesundheitsbezogen. Hinzu kommen weitere Angaben und Bilder, so dass die Gesamtaufmachung laut Gerichtsurteil zumindest mittelbar zum Ausdruck bringt, der Tee besitze schlankmachende und die körperliche Fitness steigernde oder erhaltende Eigenschaften.

Nach der Health-Claims-Verordnung sind auf Lebensmitteln nur solche gesundheitsbezogenen Angaben erlaubt, die von der zuständigen europäischen Behörde explizit zugelassen wurden. Für die angesprochenen Angaben auf der Verpackung gäbe es keine Zulassung, deshalb verstoßen sie dem Gericht zufolge gegen die Verordnung. Es untersagte dem Hersteller, den Tee weiter in der genannten Aufmachung zu vertreiben.  

Die Teekanne GmbH & Co. KG hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Quelle: „Teekanne darf nicht mit schlank und fit werben“, Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hessen vom 10.01.2019

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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