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Kennzeichnung: Darüber ärgern sich europäische Verbraucher

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Kennzeichnung: Darüber ärgern sich europäische Verbraucher

Ob vollmundige Qualitätsversprechen oder appetitliche Fruchtabbildungen: Nicht immer hält der Inhalt von Lebensmitteln das, was das Etikett verspricht. Die Beschwerden europäischer Verbraucher ähneln denen, die bei Lebensmittelklarheit überwiegend von deutschen Verbrauchern eingehen. Das zeigt ein Bericht der Europäischen Verbraucherorganisation BEUC. Unter dem Titel „Food Labels: Tricks of the Trade“ hat die Organisation Beschwerden über die Aufmachung von Lebensmitteln aus verschiedenen EU-Ländern dokumentiert.

Fruchtabbildungen und Qualitätsversprechen enttäuschen viele Käufer

Die BEUC filterte aus der Summe der Beschwerden drei Hauptärgernisse, über die sich europaweit zahlreiche Verbraucher aufregen:

  • die Werbung mit Qualitätsbegriffen wie „traditionell“, „natürlich“ oder „handwerklich“, die sich in den oft hoch verarbeiteten Produkten nicht wiederfinden
  • die Verwendung von Fruchtabbildungen auf Lebensmitteln, die gar keine Früchte oder nur winzige Mengen davon enthalten
  • die Werbung mit dem Begriff „Vollkorn“ bei Lebensmitteln, die mit Auszugsmehl hergestellt wurden.

Begriffe wie „traditionell“, „natürlich“ oder „handwerklich“ erweckten bei Verbrauchern den Eindruck einer Qualität, die nur wenig mit dem tatsächlichen Produktionsprozess zu tun habe, so die BEUC in ihrem Bericht. Auch Fruchtabbildungen sowie der Begriff „Vollkorn“ könnten dem Verbraucher den Eindruck vermitteln, sie kauften ein qualitativ hochwertigeres oder gesünderes Produkt als dieses tatsächlich ist.

Auch im Portal Lebensmittelklarheit gehen regelmäßig Beschwerden zur Werbung mit Fruchtabbildungen oder Qualitätsversprechen ein.

In Deutschland ist der Begriff „Vollkorn“ in den Leitsätzen definiert

Über die Werbung mit „Vollkorn“ gibt es im Portal allerdings nur wenige Beschwerden. Möglicher Grund: Der Begriff „Vollkorn“ ist in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches definiert. Diese sind zwar nicht rechtsverbindlich, dienen aber den Beteiligten aus Herstellung, Handel und Lebensmittelüberwachung als eine Art Richtschnur für die Zusammensetzung und Bewertung von Lebensmitteln. Auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen werden die Leitsätze als Entscheidungshilfe herangezogen.

Quelle: BEUC: Food Labels: Tricks of the Trade

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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